Gutscheine, statt Geld zurück!

Kalkulation
Kalkulation


Am 20.05.2020 ist der neue Art. 240 § 5 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Kraft getreten. Danach ist der Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, wenn die Veranstaltung wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder in Zukunft nicht stattfinden kann, dem Inhaber einer Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahmeberechtigung anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises oder sonstigen Entgelts einen Gutschein zu übergeben.

Wie diese geänderte Rechtslage zu bewerten ist erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in seinem neuen Podcast.


Natürlich hat Rechtsanwalt Nessler die Bewertung der neuen Rechtslage auch in alt bewährter Weise schriftlich zusammengefasst. Den neuen Fachbeitrag finden Sie hier.

Bleiben Sie gesund und optimistisch!