Veröffentlichungen zum Kleingartenrecht

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Rechtsanwalt Patrick R. Nessler hat im Bereich des Kleingartenrechts bereits zahlreiche Vorträge gehalten und Fachaufsätze veröffentlicht. Auch zu Fachbüchern hat er Beiträge geleistet.

Fachbücher zum Thema:

Bundeskleingartengesetz
Praktiker-Kommentar mit ergänzenden Vorschriften
Mainczyk † / Nessler
13. Auflage 2023, 558 Seiten
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH (ISBN 978-3-8073-2834-8)


Der Mainczyk unterrichtet auch weiterhin - im 40. Jubiläumsjahr des Gesetzes - als Praktiker-Kommentar zuverlässig und verständlich über das geltende Kleingarten-Recht und die mit dem BKleingG in der Praxis eng verknüpften anderen rechtlichen Vorschriften.

Die Neuerungen

Die Neuauflage ist vollständig überarbeitet worden, Sie berücksichtigt alle Neuerungen seit der letzten Auflage, so z.B. :

zur Frage der Erhebung von Umsatzsteuer auf die Pacht (insbes. zur Problematik des § 2 Buchst. b UStG für die Gemeinden als Verpächter)
zu den Folgen von Corona (Stichwort hybride Vereinsversammlungen)
zum neuen Grundsteuerrecht (und § 240 BewG)
zur neuen Rechtsprechung u.a. zu Waldbäumen in Anlagen, Vereins-Festen, Grillstellen u.a.

Im Anhang finden sich die wichtigsten ergänzenden Vorschriften. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis dient zur schnellen Auffindung der gewünschten Erläuterungen.

Recht im Kleingarten
Texte, Erläuterungen, Bewertungskriterien und aktuelle Themen
Mainczyk † / Nessler / Bauer
9. Auflage 2023, 344 Seiten
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH (ISBN 978-3-8073-2836-2)


Die Textausgabe enthält die aktuellen Vorschriften rund um die Schaffung und den Betrieb von Kleingartenanlagen. Die handliche Sammlung bietet dazu neben dem Text des Bundeskleingartengesetzes u.a. Auszüge

aus den Bauordnungen der Länder,
aus den Kommunalabgabengesetzen der Länder,
aus dem BGB,
aus den Bewertungsgesetzen der DDR und des Bundes,
sowie aus dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.

Die verständliche Einführung gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen von Kleingärten. Außerdem werden Grundzüge der Bewertung von Kleingärten dargestellt.

Zusätzlich wurden nun auch Ausführungen zu zwei aktuellen Themen aufgenommen:

Photovoltaik-Fragen und
Fragen zum Wohnen in der Laube

Mit dem Buch hat der am Kleingartenrecht Interessierte eine zuverlässige Hilfe und Kurzinformation zur Hand.

Vereinsrecht im Kleingärtnerverein
Handbuch für Kleingartenpraktiker
Nessler / Duckstein
2. Auflage 2023, 250 Seiten
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH (ISBN 978-3-8073-2784-6)


Das Buch erläutert dem Vorstand eines Kleingartenvereins genauso wie dem Neuankömmling in der Kleingartenanlage die rechtlichen Umstände, die für die Arbeit im Kleingartenverein gelten.

Warum ein (Kleingarten-)Verein
Gründung und Rechtsstellung des Vereins
Verhältnis Vereinsrecht zum Pachtrecht
Aufgaben des Vereins und seine Haftung
Organe des Vereins, deren Aufgaben und Haftung
Die Satzung als Verfassung des Vereins
Voraussetzungen wirksamer Vereinsordnungen und deren Wirkung
Mitgliederaufnahme und Beendigung der Mitgliedschaft, auch gegen den Willen des Mitglieds
Umgang mit Nicht(-mehr-)mitgliedern
Bedeutung und richtige Durchführung der Mitgliederversammlung
Beendigung des Vereins
Vereinssteuerrecht, insbesondere Voraussetzung und Folgen der Gemeinnützigkeit

Wichtige kleingartenspezifische Fragen werden beantwortet, wie z. B. die Überschneidung der vereinsrechtlichen Gartenordnung mit der Gartenordnung als Pachtvertragsbestandteil.

Neu in der 2. Auflage: die Folgen von Corona (Stichwort hybride Vereinsversammlungen) u.a.

Kurz und gut

Die zentralen Fragen des Kleingartenvereinsrechts werden leicht verständlich erläutert.

PRAXIS DER KOMMUNALVERWALTUNG
Darstellung Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in Loseblattwerk
Lorenz Mainczyk, Rechtsanwalt Patrick R. Nessler
Kommunal- und Schul-Verlag GmbH & Co. KG

PRAXIS DER KOMMUNALVERWALTUNG ist das seit Jahrzehnten bewährte und zuverlässige Sammelwerk zu allen wichtigen Rechts- und Themengebieten der kommunalen Verwaltung in 12 Bundesländern. Speziell für jedes dieser Länder kompetent und verständlich aufbereitet, enthält das Werk praxisorientierte Kommentare und Darstellungen, die alle wesentlichen Rechtsvorschriften einbeziehen.

Sonstige Veröffentlichungen zum Thema:

  • Neues Gesetz schützt vorübergehend vor Kündigung

    Nach dem am 28.03.2020 in Kraft getretenen neuen Art. 240 § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 EGBGB kann der Verpächter ein Pachtverhältnis über Grundstücke nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Pächter die im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 fällig werdende Pacht nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.

  • Aufgewertete Kleingärten als Ausgleichsflächen

    Der Beitrag gibt den Inhalt eines Vortrages für den Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. am 18.05.2017 in Berlin im Rahmen des 4. Bundes-Kleingärtner-Kongresses wider.

  • Die fehlende kleingärtnerische Nutzung

    Das Amtsgericht (AG) München hat entschieden (Urt. v. 07.04.2016, Az. 432 C 2769/16), dass der Verpächter eines Kleingartens den Pachtvertrag kündigen kann, wenn der Pächter die Parzelle nicht kleingärtnerisch nutzt.

  • Leerstand und die Kleingartenpacht

    Leider kommt es in den letzten Jahren immer häufiger vor, dass Kleingartenparzellen leer stehen und dem Kleingärtnerverein auch keine Pachteinnahmen mehr bringen. Bei dem Zwischenpächter kann das dazu führen, dass er nicht mehr genügend Pachteinnahmen hat, um selbst die Pacht an seinen Verpächter (meist der Generalverpächter) zu bezahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte einen solchen Fall zu entscheiden (Urt. v. 26.03.2014, Az. 9 U 57/14).

  • Strom und Wasser in der Kleingartenanlage

    Der Beitrag gibt den Inhalt eines Vortrages für den Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. am 25.10.2013 in Remscheid wider, der die rechtlichen Facetten der Strom- und Wasserversorgung von Kleingärten beleuchtet.

  • Die Weiterzahlungs- bzw. Räumungspflicht

    Mit seinem Urteil vom 21.02.2013 (Az. III ZR 266/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) endlich klargestellt, dass der Kleingärtner zum Ende des Pachtverhältnisses grundsätzlich eine "schwarze" Parzelle zurückzugeben hat.

  • Das neue Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) 2012

    Am 14.02.2012 ist das neue Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) in Kraft getreten. Derzeit herrscht noch einige Unklarheit über die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf die Pflanzenschutzmittel und deren Anwendung.

  • Abwicklung von Kleingartenpachtverträgen

    Für die Kleingartenpacht ist es also wichtig, genau zu wissen, welche Rechte und Pflichten sich aus dem Gesetz ergeben und welche sich durch eine Vereinbarung zwischen Pächter und Verpächter ergeben können. Nur so ist gewährleistet, dass im Streitfall die Rechtslage richtig eingeschätzt werden kann.

  • Haftung des Verpächters bei "kalter" Räumung

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14.07.2010 (Az. VIII ZR 45/09) eine Entscheidung zur Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger Wohnungsräumung getroffen. Diese Entscheidung ist aber auch auf die Kleingartenpachtverträge anwendbar.

  • Der Pächterwechsel

    Gerade im Kleingartenrecht ist der Blick in das Gesetz für den juristischen Laien nicht so einfach. Hintergrund sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche sich über mehrere Gesetze erstrecken. Wann dann welche Norm (Gesetzesparagraph) zur Anwendung kommt, ist manchmal schwierig einzuschätzen.

  • Bestandsschutz bei übergroßer Gartenlaube

    Das Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) legt in dessen § 3 Abs. 2 Satz 1 fest, dass in Kleingartenanlagen nur Lauben in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig sind. Für Gartenlauben, welche vor dem 01.04.1983 bzw. in den neuen Bundesländern vor dem 03.10.1999 errichtet worden sind, gilt jedoch eine Ausnahme.

  • Räumung eines Kleingartens jetzt billiger möglich

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 17.11.2005, Az. I ZB 45/05, eine bisher umstrittene Rechtsfrage geklärt. Durch den Beschluss wird der Vermieter in die Lage versetzt, durch überlegtes Handeln die Kosten der Räumungsvollstreckung auf einen Bruchteil der bislang entstandenen Kosten zu reduzieren.

  • Die Haftung bei besonderen Veranstaltungen

    Die „Haftung“ ist im deutschen Recht ein weitgreifender Begriff. Haftung deckt viele verschiedene Lebenssachverhalte ab. Haftung bedeutet grundsätzlich das „Einstehen müssen“ für ein bestimmtes Ereignis.

  • Die Bewertungsrichtlinien nach § 11 BKleingG

    Immer wieder werden Kleingartenpachtverträge beendet und der Kleingarten vom Pächter an einen Nachfolger übergeben. Die Einordnung der in den meisten Landesverbänden erlassenen Bewertungsrichtlinien in das Gefüge des Deutschen Rechts wird oftmals von den verantwortlichen Personen falsch vorgenommen.