Vereinsstrafverfahren


Viele Vereine und Verbände haben über deren Satzungen eine eigene interne Gerichtsbarkeit (oft Vereinsgericht, Verbandsgericht, Schiedsgericht, Spruchkammer etc. genannt) geschaffen. In der Regel müssen Streitigkeiten innerhalb der Organisation dann auch erst vor diese internen Gerichte gebracht werden, bevor man die stattlichen Gerichte einschalten kann.

Natürlich vertrete ich Ihre Interessen auch vor solchen Vereinsgerichten/Verbandsgerichten. Denn auch dort gelten verschiedene staatlichen Verfahrensgrundsätze, die gerne übersehen werden.