Veröffentlichungen zum Gemeinnützigkeitsrecht

(c) Xenia B. / pixelio.de


Ich veröffentliche regelmäßig Beiträge zum Recht der Gemeinnützigkeit und dem sonstigen Vereinssteuerrecht, welche dann in den unterschiedlichsten Publikationen erscheinen. Dabei steht in der Regel der Praxisbezug und die allgemeine Verständlichkeit im Vordergrund und nicht die wissenschaftliche Diskussion der rechtlichen Fragestellungen. Dadurch sind diese Artikel für den täglichen Gebrauch besonders geeignet.

Hier finden Sie eine Übersicht meiner Veröffentlichungen zum Recht der Gemeinnützigkeit und dem sonstigen Vereinssteuerrecht:


  • „Unterstützung“ der Flüchtlinge aus der Ukraine

    Ruft ein Verein oder Verband, der nach seiner Satzung keine für die Flüchtlingshilfe in Be-tracht kommenden Zwecke -wie insbesondere die Förderung des öffentlichen Gesundheits-wesens, des Wohlfahrtswesens oder die Förderung mildtätiger Zwecke- verfolgt (z. B. Sport-verein, Musikverein, Kleingartenverein oder Brauchtumsverein), zu Spenden zur Hilfe für die Flüchtlinge auf und/oder will er Spenden oder sonstige Mittel des Vereins an Flüchtlinge wei-terleiten oder mit diesen Mitteln Flüchtling unmittelbar unterstützen, entspricht diese Tätigkeit nicht dem Satzungszweck. Die Gewährung der Steuerbegünstigung ist gefährdet, wenn der Verein dies trotzdem tut. Trotzdem können auch die steuerbegünstigen Vereine helfen, deren Satzungszweck bei der Flüchtlingshilfe nicht einschlägig sind. Sie müssen sich nur "helfen" lassen.

  • Verlust beim Verein und die Coronapandemie

    Mit Schreiben vom 15.12.2021 (Az. IV C 4 -S 2223/19/10003 :006) hat das Bundesministerium der Finanzen den zeitlichen Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 09.04.2020 über den 31.12.2021 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31.12.2022 durchgeführt werden. Danach gefährdet der Ausgleich von Verlusten, die nachweislich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in der Vermögensverwaltung entstehen, mit Mitteln des ideellen Bereichs, Gewinnen aus Zweckbetrieben, Erträgen aus der Vermögensverwaltung oder Gewinnen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben weiterhin nicht die Steuerbegünstigung.

  • "Buchführung" kann mit Excel rechtmäßig sein!

    Das FG Münster (Urt. v. 29.04.2021, Az. 1 K 2214/17 E,G,U,F) hat entschieden, dass die ordnungsgemäßen Aufzeichnungen grundsätzlich auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden können. Wenn daneben ("überobligatorisch") eine Aufzeichnung der entsprechenden Geldflüsse in einem Tabellenkal-kulationsprogramm erfolgt, ist dies unschädlich.

  • Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht!

    Der Gesetzgeber hat mit der deutlichen Erhöhung der sogenannte "Übungsleiterpauschale" des § 3 Nr. 26 EStG auf 3.000,00 EUR im Jahr und die sogenannte "Ehrenamtspauschale" des § 3 Nr. 26a EStG auf 840,00 EUR im Jahr dem Ehrenamt eine deutliche Anerkennung zukommen lassen, die jedoch nur bei den Vereinen und Verbänden in Anspruch genommen werden kann, welche als steuerbegünstigt anerkannt sind.

  • Steuerfreiheit der "Gemeinnützigen" ausgedehnt

    Der Gesetzgeber hat mit der Erhöhung der Freigrenze in § 64 Abs. 3 AO um 10.000,00 EUR auf 45.000,00 EUR zahlreiche kleine Verein von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Sofern auch diese neue Freigrenze überschritten wird, bleibt es allerdings bei der grundsätzlichen Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerpflicht für die in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erzielten Gewinne.

  • Anforderungen an "kleine" Vereine herabgesetzt

    Mit dem am 29.12.2020 in Kraft getretenen Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber für "kleine" Vereine die Anforderungen an die Gewährung der Steuerbegünstigung wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke herabgesetzt und damit die Arbeit der Vorstände erleichtert. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO wurde dahingehend ergänzt, dass die Regelung zur zeitnahen Mittelverwendung keine Anwendung findet auf Vereine und Verbände, deren Einnahmen in einem Jahr den Betrag von 45.000,00 EUR nicht überschritten haben.

  • Aufstockung des Kurzarbeitergeldes

    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat wegen der Auswirkung der Rubrik-19-Pandemie die Anforderungen bereits im Schreiben vom 09.04.2020 (Az. IV C 4 -S 2223/19/10003 :003) festgelegt, dass wenn Organisationen, die steuerbegünstigt sind, ihren eigenen Beschäftigten, die sich in Kurzarbeit befinden, das Kurzarbeitergeld aus eigenen Mitteln bis zu einer Höhe von insgesamt 80 % des bisherigen Entgelts aufstocken, weder die Mittelverwendung für satzungsmäßige Zwecke noch die Marküblichkeit und die Angemessenheit der Aufstockung geprüft werden, wenn die Aufstockung einheitlich für alle Arbeitnehmer erfolgt.

  • Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale trotz Corona

    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 09.04.2020 (Az. IV C 4 -S 2223/19/10003 :003) erklärt, dass es gemeinnützigkeitsrechtlich nicht beanstandet wird, wenn in dem Zeitraum 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen weiterhin geleis-tet werden, obwohl eine Ausübung der Tätigkeit aufgrund der Corona-Krise (zumindest teil-weise) nicht mehr möglich ist.

  • Der Verlust beim Verein und die Coronapandemie

    Ein wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigter Verein oder Verband darf seine Mittel eigentlich nur für die in seiner Satzung festgelegten steuerbegünstigte Zwecke verwenden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO). Deshalb kann ein Verlustausgleich bei steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und der Vermögensverwaltung die Steuerbegünstigung gefährden und das obwohl die Vereine und Verbände unverschuldet die erwarteten Einnahmen in diesen Bereichen nicht erzielen konnten und können. Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb mit Schreiben vom 09.04.2020 (Az. IV C 4 -S 2223/19/10003 :003) diese strengen Regelungen gelockert.

  • Satzungszweck, Gemeinnützigkeit und die Pandemie

    Einem wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke steuerbegünstigten Verein ist es eigentlich nicht erlaubt, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die er nach ihrer Satzung nicht fördert (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO: Grundsatz der Ausschließlichkeit). Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb mit Schreiben vom 09.04.2020 (Az. IV C 4 -S 2223/19/10003 :003) diese strengen Regelungen gelockert.

  • Freibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung

    Nach § 3 Nr. 34 EStG sind vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei. Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde der Freibetrag mit Wirkung ab 01.01.2020 auf 600,00 € erhöht.

  • Der Verein als Kleinunternehmer

    Umsatzsteuer wird nicht vom Verein erhoben, wenn der Verein Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG ist. Mit dem 3. Bürokratieentlastungsgesetz wurde mit Wirkung ab 01.01.2020 die Umsatzgrenze des § 19 Abs. 1 UStG erhöht.

  • Übungsleiter können Verluste geltend machen!

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem mit Urteil vom 20.12.2017 (Az. III R 23/15) festgestellt, dass ein Übungsleiter, der mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig ist und steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG erzielt, die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen.

  • Vereine müssen Anlage „EÜR“ einreichen!

    Ab dem Steuerjahr 2017 hat grundsätzlich jeder Verein für jeden seiner Betriebe eine separate Anlage "EÜR" durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV). Ausnahmen gelten für wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke als von der Finanzverwaltung als steuerbegünstigt anerkannte Vereine.

  • Turnierbridge ist nun gemeinnützig!

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 09.02.2017, Az. V R 69/14 und V R 70/14 festgestellt, dass "Turnierbridge" kein Sport, aber trotzdem gemeinnützig ist.

  • Die "Spendenquittung" als schreibgeschützte Datei

    Das BMF-Schreiben vom 06.02.2017 stellt klar, dass Vereine und Verbände, die dem zuständigen Finanzamt die Nutzung eines Verfahrens zur maschinellen Erstellung von Zuwendungsbestätigungen angezeigt haben, die maschinell erstellten Zuwendungsbestätigungen auf elektronischem Weg in Form schreibgeschützter Dokumente an die Spender übermitteln können.

  • Die Kombination von Mini-Job und Steuerfreibetrag

    Das LSG Nordrhein-Westfalen entschied (Urt. v. 28.06.2016, Az. L 18 KN 95/15), dass die Vorgaben des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV "regelmäßig im Monat" erforderten zwingend, dass der Jahresfreibetrag des § 3 Nr 26 EStG für die Frage der Versicherungsfreiheit ebenfalls in die monatliche Betrachtung einzufließen habe mit der alleinigen Folge, dass "regelmäßig im Monat" 200,00 € nicht als Arbeitsentgelt gelten.

  • Die "Renditepflicht" gemeinnütziger Organisationen

    Das Finanzgericht (FG) München hatte nun in einem Fall zu entscheiden (Beschl. v. 15.01.2016, Az. 7 V 2906/15), ob eine steuerbegünstigte Organisation ihre "Gemeinnützigkeit" dadurch verloren hat, dass sie ein ihr gehörendes und vermietetes Grundstück verkaufte und dadurch keine weiteren Mieteinnahmen mehr erzielen konnte.

  • Steuerliche Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe

    Einem wegen der Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder krichlicher Zwecke steuerbegünstigter Verein, Verband oder einer solchen Stiftung ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie nach ihrer eigenen Satzung nicht fördert (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung - AO).

  • Mitgliedsbeiträge an Dachverband

    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hatte zu entscheiden (Urt. v. 11.08.2014, Az. 6 K 1449/12), ob es Auswirkungen auf die Anerkennung eines Vereins als steuerbegünstigt wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke hat, wenn der Verband, dem der Verein angehört und an den er Mitgliedsbeiträge zahlt, selbst nicht steuerbegünstigt ist.

  • "Zeitspenden" meist keine "Spenden"

    Bei "Zeitspenden" darf keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden, da sich die Beteiligten von Beginn an einig sind, dass ein Entgelt für die zu erbringende Leistung nicht geschuldet ist und das Gesetz die reine Arbeitsleistung nicht als Spende anerkennt.

  • Anlagenverzeichnisse auch für Vereine und Verbände

    Auch kleine und mittlere Vereine müssen ein Verzeichnis der Wirtschaftsgüter führen. Tun sie das nicht, kann -sofern gegeben- die Steuerbegünstigung wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke gefährdet sein.

  • Neues zur "Aufwandsverzichtsspende"

    Die Aufwandverzichtsspende hat durch das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 25.11.2014 für den Zeitraum ab 01.01.2015 konkretere Rahmenbedingungen erhalten. Darüber informiert dieser Artikel.

  • Die unentgeltliche Tätigkeit des Vereinsvorstands

    Die Tätigkeit des Vereins-, Verbands- und Stiftungsvorstands hat nach dem Gesetz unentgeltlich zu erfolgen. Welche Probleme sich aus einer ab 01.01.2015 geltenden Gesetzesänderung ergeben könenn, darüber informiert dieser Artikel.

  • Pflege kommunaler Sportanlagen durch Sportvereine

    Veröffentlicht in: Sport im Betrieb, Verbandszeitschrift des Betriebssportverbandes Hamburg, Au...

  • Die Änderungen des Reisekostenrechts

    Veröffentlicht in: Ehrenamt-News der Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt, Ausgabe 1.2014 Spo...

  • Ab 2014 sind neue "Spendenformulare" zwingend!

    Veröffentlicht in: Auftakt!, Magazin des Bund Deutscher Zupforchester e.V., Ausgabe 1-2014, S. ...

  • Das Hochwasser 2013 in Deutschland!

    Jedem ist noch das dramatische Hochwasser gegenwärtig, welches dieses Jahr Teile der Bundesrepub...

  • Die "Ehrenamtspauschale" wurde erhöht!

    Bereits vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber den 3 Nr. 26a in das Einkommenssteuergesetz (ES...

  • Die "Wiederbeschaffungs-Rücklage"

    Veröffentlicht in: saarsport, Zeitschrift des Landessportverbandes für das Saarland, Ausgabe Ap...

  • Die Neuerungen bei der "freien" Rücklage

    Veröffentlicht in: BZVS News, Verbandszeitschrift des Bundes für Zupf- und Volksmusik Saar e. V...

  • Nachweis von Kleinspenden wurde erleichtert

    Veröffentlicht in: saarsport, Zeitschrift des Landessportverbandes für das Saarland, Ausgabe Fe...

  • Die richtige Rücklagenbildung

    Veröffentlicht in: Ehrenamt-News der Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt, Ausgabe 2.2012 BZV...

  • Nutzen Sie schon die richtigen Spendenquittungen?

    Veröffentlicht in: Ehrenamt-News der Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt, Ausgabe 1.2012 S...

  • Ab diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig?

    Veröffentlicht in: BWBV Informiert, Zeitschrift des Baden-Württembergischen Betriebssportverban...

  • Spendenbescheinigung bei Sachspenden

    Veröffentlicht in: Sport im Betrieb, Verbandszeitschrift des Betriebssportverbandes Hamburg, Au...

  • BFH zur Umsatzsteuer bei Essensverkäufen

    Veröffentlicht in: Sport im Betrieb, Zeitschrift des Westdeutschen Betriebssportverbandes, Ausg...

  • Die Selbstdarstellung auf der Internetseite

    Veröffentlicht in: BZVSnews, Zeitschrift des Bundes der Zupf- und Volksmusik Saar e. V., Ausgab...

  • Steuerfreiheit für Gesundheitsförderung

    Veröffentlicht in: Sport im Betrieb, Verbandszeitschrift des Betriebssportverbandes Hamburg, Au...

  • Vorsicht bei Satzungsänderungen

    Veröffentlicht in: Sport im Betrieb, Zeitschrift des Westdeutschen Betriebssportverbandes, Ausg...

  • Reisekostenersatz im Verein/Verband

    Veröffentlicht in: Ehrenamt-News der Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt, Ausgabe 3.2010 Spo...

  • Vorsicht bei der "Ehrenamtspauschale"

    Veröffentlicht in: Ehrenamt-News der Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt, Ausgabe 1.2010 S...