Kündigung des Kleingartenpachtvertrages


(c) pauline / pixelio.de


Es ist eigentlich die Regel, dass der Pächter den Kleingartenpachtvertrag kündigt. Doch was macht der Verpächter, wenn er dem Pächter kündigen will, weil dieser zum Beispiel die geschuldete Pacht nicht zahlt oder die Parzelle nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet? Wussten Sie, dass die gesetzlichen Regelungen für die Kündigung durch den Verpächter viel strenger sind, als die für die Kündigung des Vertrages durch den Pächter? Denn der Verpächter kann nur kündigen, wenn die in §§ 8 und 9 Bundeskleingartengesetz festgelegten Gründe und Voraussetzungen vorliegen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beendigung und Abwicklung der Verträge, damit zum Schluss nichts "schief geht".