Einziehung der Pacht



Was tun, wenn der Pächter die Pacht oder das Wassergeld etc. nicht zahlt? Hier muss der Pächter über das Gericht zur Zahlung gebracht werden. Dabei sollten auch -soweit möglich- die Ihnen durch die nicht rechtzeitige Zahlung des Pächters entstandenen Schäden ersetzt verlangt werden. Gerne bin ich Ihnen bei der Einziehung Ihrer Forderungen behilflich.