Ausschluss von Mitgliedern

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In den Vereinen und Verbänden kommt es immer wieder vor, dass man sich von einem Mitglied trennen möchte. Oft ist auch in der Satzung geregelt, dass Mitglieder aus dem Verein ausgeschlossen werden, welche gegen die "Interessen des Vereins" verstoßen haben. Aber was heißt das?

Außerdem stellt sich immer wieder die Frage, wie das Ausschließungsverfahren abzulaufen hat. Dabei muss zum Beispiel darauf geachtet werden, dass das Mitglied vor dem Ausschließungsbeschluss ordnungsgemäß die Möglichkeit eingeräumt bekommt, sich zu den konkreten Vorwürfen zu äußern. Das gilt selbst dann, wenn die Satzung dazu keine Regelung enthält. Um zu verhindern, dass der Ausschlussbeschluss Ihres Vereins/Verbands unwirksam ist und damit dem unliebsamen Mitglied auch noch Auftrieb gibt, stehen wir Ihnen gerne schon bei der Vorbereitung des Ausschlusses mit Rat und Tat zur Verfügung.

Aber auch wenn Sie selbst ausgeschlossen werden sollen oder ausgeschlossen worden sind, unterstützen wir Sie dabei, weiter Mitglied zu sein.