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Gruppenversicherungsverträge


Oft haben Vereine und Verbände Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen abgeschlossen, nach denen die Mitglieder unter
bestimmten Voraussetzungen Einzelversicherungsverträge zu günstigeren als den üblichen Konditionen abschließen können. Im Gegenzug will in der Regel das Versicherungsunternehmen jedoch die Herausgabe der Anschriften der Mitglieder, damit es diese anschreiben kann.

Werden für die Werbung zum Abschluss solcher Verträge personenbezogene Daten der Mitglieder an ein Versicherungsunternehmen übermittelt, setzt dies die Einwilligung der jeweiligen betroffenen Mitglieder voraus (Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich - Düsseldorfer Kreis - am 24./25.11.2010).

Gleiches gilt natürlich für Sponsorenverträge, in denen ebenfalls oft vom Sponsor die Herausgabe der Adressen der Mitglieder begehrt wird.