Sie sind hier: Startseite » Aktuelles » Letzte Meldungen

Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge wurde erhöht


Voraussetzung für die Steuerbegünstigung eines Vereins wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke ist unter anderem, dass er die Allgemeinheit fördert. Bisher hat die Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, dass ein Verein nicht mehr die Allgemeinheit fördert, wenn wegen (zu) hoher Aufnahmegebühren oder Mitgliedsbeiträge die Mitgliedschaft für viele Personen nicht möglich ist. Bisher galt für Mitgliedsbeiträge im Durschnitt eine Höchstgrenze von 1.023 Euro je Mitglied und Jahr sowie bei den Aufnahmegebühren eine Höchsgrenze von im Durchschnitt 1.543 Euro.

Diese Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren für gemeinnützige Vereine wurden angehoben. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Der Höchstbetrag für Mitgleidsbeiträge wurde auf im Durchschnitt 1.440 Euro angehoben. Auch die Grenze für Aufnahmegebühren wird angehoben: auf 2.200 Euro.

Die Finanzverwaltung hat erkannt, dass für die Vereinsarbeit eine ausreichende finanzielle Ausstattung notwendig ist. Durch die Inflation und weitere veränderte Anforderungen ist der Finanzbedarf vieler Vereine gestiegen. Die angehobene Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge berücksichtigt das.

Die neuen Höchstgrenzen werden im Anwendungserlass zur Abgabenordnung aktualisiert. Sie gelten aber bereits jetzt.

Quelle: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/hoechstgrenze-fuer-mitgliedsbeitraege-wird-erhoeht