"Buchführung" kann auch mit Excel rechtmäßig sein!

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Das FG Münster (Urt. v. 29.04.2021, Az. 1 K 2214/17 E,G,U,F) hat entschieden, dass die Führung einer Excel-Tabelle mit den Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben des Vereins vom Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen nicht beanstandet werden kann. Wie sich die entsprechende Rechtslage genau darstellt, erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in seinem neuen Fachbeitrag. Diesen finden Sie hier. Viel Spaß beim Lesen!