Die "Nichtdurchführung" der Mitgliederversammlung


Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens haben die Bundesländer ihre jeweiligen Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie deutlich verschärft. Faktisch ist derzeit die Durchführung der meisten Mitgliederversammlungen nicht mehr möglich. Viele Vorstände sind verunsichert, wie sie nun vorgehen sollen oder gar müssen. In einem neuen Fachbeitrag stellt Rechtsanwalt Patrick R. Nessler die allgemeinen Parameter dar, an denen ein Verein entscheiden muss, ob er eine Mitgliederversammlung -gegebenenfalls virtuell- durchführt oder nicht.

Die Situation muss für jeden Verein gesondert geprüft und die Entscheidung für jeden Verein gesondert getroffen werden. Warum das so ist, erläutert Rechtsanwalt Nessler in seinem neuen Artikel. Den neuen Fachbeitrag finden Sie hier. Viel Spaß beim Lesen!

Bleiben Sie gesund und optimistisch!