Die Mitgliederversammlung und das Coronavirus


Inzwischen hat das Coronavirus auch den Vereins- und Verbandsalltag fest im Griff. In vielen Vereinen und Verbänden stehen am Anfang des Jahres die Mitgliederversammlungen an. In diesen Fällen stellt sich derzeit die Frage, ob die Mitgliederversammlung überhaupt durchgeführt werden kann, darf oder muss. Der Begriff der Versammlung beinhaltet nämlich bereits nach seinem Wortsinn die Anwesenheit der Mitglieder am Ort der Versammlung (OLG Hamm, Urt. v. 20.06.2001, Az. 8 U 77/01) und damit besteht ein Infektionsrisiko für alle Teilnehmer. Wie die Rechtslage hierzu ist erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in seinem neu veröffentlichten Fachbeitrag. Diesen finden Sie hier. Bleiben Sie gesund!