Verlust beim Verein und die Coronapandemie

Kalkulation
Kalkulation


Mit Schreiben vom 15.12.2021 (Az. IV C 4 -S 2223/19/10003 :006) hat das Bundesministerium der Finanzen den zeitlichen Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 09.04.2020 über den 31.12.2021 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31.12.2022 durchgeführt werden. Im BMF-Schreiben vom 09.04.2020 wurde der Ausgleich von Verlusten, die steuerbegünstigten Organisationen nachweislich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in der Vermögensverwaltung entstehen, mit Mitteln des ideellen Bereichs, Gewinnen aus Zweckbetrieben, Erträgen aus der Vermögensverwaltung oder Gewinnen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erlaubt. Wie sich die entsprechende Rechtslage genau darstellt, erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in seinem neuen Fachbeitrag. Diesen finden Sie hier. Viel Spaß beim Lesen!