Gebühren für Transparenzregister sind rechtens

Kalkulation
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In den letzten Tagen hat der Bundesanzeiger Verlag GmbH deutschlandweit wohl zahlreiche Beitragsbescheide an Vereine und Verbände verschickt. In den Bescheiden werden Gebühren für die Führung des Vereins oder Verbandes im Transparenzregister erhoben. Viele Vorstände haben davon noch nie gehört und sind verunsichert. Allerdings sind diese Bescheide grundsätzlich rechtens. Bestimmte Vereine und Verbände könne sich von der Beitragspflicht befreien lassen, allerdings nicht rückwirkend. Wie sich die entsprechende Rechtslage genau darstellt, erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in seinem neuen Fachbeitrag. Diesen finden Sie hier. Viel Spaß beim Lesen!