Vereinsrecht und Verbandsrecht

Meine Veröffentlichungen


Nachfolgend finden Sie meine Veröffentlichungen zum Vereinsrecht bzw. Verbandsrecht und anderen diese Organisationen betreffende rechtlichen Themen:

  • Hybride und virtuelle Sitzungen der Vereinsorgane

    Der Bundestag hat am 9.2.2023 eine Änderung des § 32 BGB beschlossen. Danach kann in der Einladung zur Mitgliederversammlung vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung). Soll eine rein virtuelle Mitgliederversammlung durchgeführt werden, müssen die Mitglieder erst einen Beschluss fassen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können.

  • Gesetzgeber verlängert Pandemie-Sonderregelungen!

    Der Gesetzgeber hat mit Art. 15 des am 14.09.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Aufbauhilfegesetz 2021 die Anwendungsmöglichkeit des § 5 GesRuaCOVBekG bis einschließlich 31.08.2022 verlängert.

  • Gesetzliche Haftungsbeschränkung angepasst!

    Mit dem 7. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen hat der Gesetzgeber § 31a BGB und § 31b BGB dahingehend geändert, dass die dortigen Entgeltgrenzen auf 840,00 € erhöht wurden. Damit wurde die Haftungsregelung im Vereinsrecht an die Steuerbegünsti-gung der Tätigkeit betragsmäßig angepasst. Die Änderung gilt nach Art. 12 Abs. 5 ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Diese ist am 06.04.2021 im Bundesgesetzblatt er-folgt.

  • Gebühren für Transparenzregister sind rechtens

    Mit Wirkung zum 08.01.2020 trat eine neue TrGebV in Kraft. Danach beträgt die Gebühr ab dem Jahr 2020 schon 4,80 €. Allerdings wurde zusätzlich für Vereine und Verbände in § 4 TrGebV eine Befreiungsmöglichkeit für die Gebührenjahre geschaffen, für die ein steuerbegünstigter Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 AO nachgewiesen und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.

  • Erleichterungen nun auch für Vorstände

    Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht in einem neuen § 5 Abs. 3a GesRuaCOVBekG angeordnet, dass § 5 Abs. 2 und 3 GesRua-COVBekG auch für den Vorstand von Vereinen und Verbänden sowie für andere Vereins- und Verbandsorgane gelten.

  • Die "Nichtdurchführung" der Mitgliederversammlung

    Eine Verletzung der Pflicht zur Einberufung einer Mitgliederversammlung durch das dafür zuständige Vereinsorgan ist für das Einberufungsorgan dann ohne nachteilige Folgen, wenn die Mitgliederversammlung entweder aus rechtlichen oder tatsächlichen Grün-den nicht durchführbar ist oder aber eine Abwägung der Interessen des Vereins und seiner Mitglieder dazu führt, dass die Mitgliederversammlung nicht einzuberufen ist.

  • "Corona-Gesetz" bis zum 31.12.2021 verlängert!

    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV) vom 20.10.2020 gemäß § 8 GesRuaCOVBekG die Geltung des § 5 GesRuaCOVBekG bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Verordnung ist am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt vom 28.10.2020 (BGBl. I 2258) am 29.10.2020 in Kraft getreten.

  • Die "einfache Mehrheit" der Mitgliederversammlung

    Das Kammergericht (KG) Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 23.05.2020, Az. 22 W 61/19) noch einmal klargestellt, dass die "einfache Mehrheit" für einen Beschluss erreicht ist, wenn für den Beschlussgegenstand mehr Stimmen abgegeben werden als gegen ihn.

  • Rederecht des Mitglieds in der Versammlung

    Das Kammergericht (KG) Berlin hat mit dem Beschluss vom 23.12.2019 (Az. 22 W 92/17) über die Frage entschieden, ob eine zwar gewährte, aber sehr kurze Redezeit, eine Verletzung des Mitgliedschaftsrechts darstellt und welche Folgen das für die dann von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse hat.

  • Delegierten- anstatt Mitgliederversammlung

    Das Kammergericht (KG) Berlin hat mit dem Beschluss vom 23.12.2019 (Az. 22 W 92/17) über die Frage entschieden, ob eine zwar gewährte, aber sehr kurze Redezeit, eine Verletzung des Mitgliedschaftsrechts darstellt und welche Folgen das für die dann von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse hat.

  • Gebührenbefreiung beim Transparenzregister

    Mit Wirkung zum 08.01.2020 trat eine neue TrGebV in Kraft. Danach beträgt die Gebühr ab dem Jahr 2020 schon 4,80 €. Allerdings wurde zusätzlich für Vereine und Verbände in § 4 TrGebV eine Befreiungsmöglichkeit für die Gebührenjahre geschaffen, für die ein steuerbegünstigter Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 AO nachgewiesen und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.

  • Gutschein, statt Geld zurück!

    Am 20.05.2020 ist der neue Art. 240 § 5 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Kraft getreten. Danach ist der Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, wenn die Veranstaltung wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder in Zukunft nicht stattfinden kann, dem Inhaber einer Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahmeberechtigung anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises oder sonstigen Entgelts einen Gutschein zu übergeben.

  • Mitgliederbeschlüsse außerhalb der Versammlung

    Grundsätzlich fassen die Mitglieder der Vereine und Verbände nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BGB ihre Beschlüsse in Versammlungen. Diese Regelung verlangt die Anwesenheit der Mitglieder am Ort der Versammlung verlangt (OLG Hamm, Urt. v. 20.06.2001, Az. 8 U 77/01). In Zeiten der bundesweiten staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung der Coronapandemie ist in der Regel die Durchführung der Mitgliederversammlung in dieser Form nicht möglich. Trotzdem sind Beschlüsse der Mitglieder rechtlich machbar.

  • Breitensportangebote im Freien teilweise möglich

    Bereits seit Wochen steht der Vereinssport -nicht nur im Saarland- still. Breitensportangebote waren zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie vollständig untersagt. Beginnend zum 04.05.2020 und vorläufig befristet bis zum 17.05.2020 hat die saarländische Landesregierung den Breitensport teilweise wieder erlaubt.

  • Die Kurzarbeit im Verein oder Verband

    Viele Vereine und Verbände haben als Folge der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus die wirtschaftliche Herausforderung zu meistern, trotz Rückgang oder völligen Ausfall der über den Mitgliedsbeitrag hinausgehenden Einnahmen entstehen für das vorhandene Personal weiter umfangreiche Kosten. Grundsätzlich können auch Vereine und Verbände in dieser Situation über Kurzarbeit nachdenken. Doch sind ver-schiedene Punkte zu beachten.

  • Neues Gesetz zur Mitgliederversammlung

    Mit dem am 25.03.2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, gegen das der Bun-desrat in seiner Sondersitzung vom 27.03.2020 keinen Einspruch eingelegt hat, wurden die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zur Mitgliederversammlung des Vereins oder Verbandes geändert. Dieses Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlich werden und ist ab dem darauf folgenden Tag wirksam.

  • Neues Gesetz zur Amtszeit des Vorstands

    Mit dem am 25.03.2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, gegen das der Bun-desrat in seiner Sondersitzung vom 27.03.2020 keinen Einspruch eingelegt hat, wurden die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zur Amtszeit des Vorstands des Vereins oder Ver-bandes geändert. Dieses Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlich werden und ist ab dem darauf folgenden Tag wirksam.

  • Der Mitgliedsbeitrag und das Coronavirus

    Der Mitgliedsbeitrag ist nicht die von einem Mitglied geschuldete Gegenleistung für die Möglichkeit zur Teilnahme an den zur Verwirklichung des Vereinszwecks durchgeführten Veranstaltungen des Vereins.

  • Die Instandhaltung und das Coronavirus

    Da die Pflege- bzw. Instandhaltungsarbeiten an Vereinseinrichtungen (z. B. Sportplatz, Tennisplatz, Vereinshaus) von Menschen durchgeführt werden, ist jeweils zu prüfen, ob sie für die Durchführung dieser Arbeiten die eigene Wohnung verlassen dürfen. Es hängt folglich vom jeweiligen Einzelfall ab, ob die konkret beabsichtigte Maßnahme als triftiger Grund einzustufen ist.

  • Die Vorstandsarbeit und das Coronavirus

    Grundsätzlich fasst der Vorstand seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, bei der jedes Vor-standsmitglied die Möglichkeit der Anwesenheit haben muss. Andere Formen der Beschluss-fassung sind nur erlaubt, wenn die Satzung diese Formen ausdrücklich zulässt. Da aber Be-schlüsse des Vorstands nicht bei jeder Geschäftsführungsmaßnahme erforderlich sind, muss im Einzelfall geprüft werden, ob überhaupt eine Beschlussfassung des Vorstands notwendig ist.

  • Die Vorstandswahl und das Coronavirus

    Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 BGB muss jeder Verein einen Vorstand haben. Dieser vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Mitglieder des Vereinsvorstands werden nach § 27 Abs. 1 BGB grundsätzlich durch die Mitgliederversammlung bestellt. Fällt das Ende der Amtszeit der derzeit amtierenden Vorstandsmitglieder in die Zeit, in der aufgrund des Coronavirus eine Mitgliederversammlung nicht erlaubt oder nicht bedenkenfrei durchführbar ist, kann sich die Problematik ergeben, dass der Verein ab diesem Zeitpunkt ohne Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist.

  • Die Mitgliederversammlung und das Coronavirus

    Sofern nicht die Satzung ausdrücklich die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversamm-lung zulässt, müsste die Versammlung in Anwesenheit der Mitglieder an einem Ort durchgeführt werden. Dies ist in der aktuellen Situation nicht anzuraten. Welche Rechtsfolge die Nichtdurchführung der Mitgliederversammlung hat, hängt entscheidend von den Satzungsregelungen des einzelnen Vereins oder Verbands ab. Schwerwiegende Nachteile dürften für den Verein nur ausnahmsweise gegeben sein.

  • Satzungsregelung zur Registereintragung

    Das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 02.09.2019, Az. VR 41083) hat entschieden, dass die Satzung eines in das Vereinsregister einzutragenden Vereins ergeben muss, dass der Verein eingetragen werden soll. Bei späterer Änderung der einschlägigen Satzungsbestimmung könne die Formulierung gewählt werden, dass der Verein im Vereinsregister „eingetragen ist“. Das Gericht bestätigte auch, dass ein in das Vereinsregister eingetragener Verein auf seine Registereintragung durch Streichung der Satzungsregelung verzichten kann.

  • Vorsicht bei Verfallklauseln in Arbeitsverträgen

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (Urt. v. 18.09.2018, Az. 9 AZR 162/18), dass wenn eine Verfallklausel eines Arbeitsvertrages inhaltlich und sprachlich alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, erfasst, ohne zwischen dem Mindestlohnanspruch und sonstigen Ansprüchen zu differenzieren, die gesamte Verfallklausel unwirksam ist.

  • Das Transparenzregister und die Vereine

    Die in das Vereinsregister eingetragenen Vereine und Verbände sind verpflichtet, für ihre Eintragung in das Transparenzregister jährlich eine Gebühr von 2,50 € zu zahlen (für das Jahr 2017: 1,25 €). Ob darauf Umsatzsteuer zu zahlen ist, ist fraglich.

  • Wahl bei mehreren Bewerbern um ein Amt

    Der BGH (Urt. v. 18.01.2019, Az. V ZR 324/17) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass wenn mehrere Bewerber um ein Amt zur Wahl gestellt werden, über jeden Kandidaten einzeln abgestimmt werden muss, sofern nicht ein Bewerber die absolute Mehrheit (des § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB) erreicht und die Mitglieder nur eine Ja-Stimme abgeben können.

  • Vorsicht beim Ausschluss aus wichtigem Grund

    Das OLG Frankfurt (Urt. v. 12.09.2018, Az. 4 U 234/17) hat entschieden, dass bei einem Ausschluss aus wichtigem Grund neben der Würdigung, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 Abs. 1 BGB vorliegt, auch der Rechtsgedanke des § 314 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen ist. Danach kann eine Kündigung aus wichtigem Grund nur innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, nachdem der Berechtigte von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

  • Mitglied muss Satzung kennen

    Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hatte nun über einen Fall zu entscheiden, wonach ein Vereinsmitglied von bestimmten von ihm erzielten Einnahmen einen Teil an eine dem Verein nahestehende Stiftung zu zahlen hatte (Urt. v. 27.04.2018, Az. 2-30 O 238/17). Es hat das Mitglied zur Zahlung verurteilt, obwohl es erklärte, diese Satzungsregelung nicht gekannt zu haben.

  • Rechte des Versammlungsleiters

    Das OLG Frankfurt/Main hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mitglied sich gegen die Wirksamkeit der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Satzungsänderungen wendete (Urt. v. 06.07.2018, Az. 3 U 22/17). Das Gericht stellte unter anderem fest, dass es nicht zu beanstanden sei, dass der Versammlungsleiter die Entscheidung über den Antrag, die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte zu ändern, der Mitgliederversammlung überlassen habe.

  • Keine Arbeitspflicht ohne Satzungsgrundlage!

    Eine Pflicht zur Beitragsleistung besteht für ein Mitglied nach ganz herrschender Ansicht nur dann, wenn sie wenigstens dem Grunde nach in der Satzung bestimmt ist (AG Ahlen, Urt. v. 21.12.2017, Az. 30 C 244/17).

  • Ablehnung eines Richters beim Vereinsgericht

    Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass die staatlichen Gerichte im Rahmen der Kontrolle vereinsgerichtlicher Enstcheidungen auch zu beurteilen haben, ob die an der Entscheidung mitwirkenden Richter befangen waren (Urt. v. 11.10.2017, Az. VI-U (Kart) 9/17).

  • Ist der Vorstand zuständig, dann ist er zuständig!

    Das OLG Celle hat am 28.08.2017 (Az. 20 W 18/17) entschieden, dass die Mitgliederversammlung eines Vereins den Vorstand durch Mehrheitsbeschluss nicht zu einem Tun oder Unterlassen anweisen kann, wenn in der Satzung des Vereins die diesbezügliche Entscheidung ausdrücklich dem Vorstand übertragen worden ist.

  • Aufwandsentschädigung kann Vergütung sein!

    Seit dem 01.01.2015 ist in § 27 Abs. 3 Satz 2 BGB für die Mitglieder des Vorstands ausdrücklich geregelt, dass sie ihre Vorstandsarbeit für den Verein unentgeltlich zu erbringen haben. Oft werden die Zahlungen an Vorstandsmitglieder als „Aufwandsentschädigung“ bezeichnet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung den Begriff der „Aufwandsentschädigung“ definiert (Beschl. v. 06.04.2017, Az. IX ZB 40/16).

  • Wann ist ein Übungsleiter kein Beschäftigter?

    Es kommt nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Bremen-Niedersachsen (Urt. v. 01.02.2017, Az. L 2 R 139/16) im Einzelfall auf den zwischen dem Verein und dem Übungsleiter bzw. Trainer geschlossenen Vertrag an. Entscheidend ist nicht, dass von beiden Seiten erklärt wird, dass die Beschäftigung eine selbständige sein soll. Entscheidend ist insbesondere, dass nach dem Vertrag dem Übungsleiter bzw. Trainer genügend Gestaltungsspielraum für die Art und Weise der Zielerreichung gegeben ist.

  • Überlassung von Mitarbeitern an andere Vereine

    Auch gemeinnützige Vereine müssen als Verleiher von Arbeitnehmern im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung dafür eine entsprechende Erlaubnis haben (§ 1 AÜG).

  • Kein Mitgliedsbeitrag für verstorbenes Mitglied

    Nach § 38 Satz 1 BGB ist die Mitgliedschaft in einem Verein nicht vererblich, so dass sie mit dem Tod des Mitglieds endet. Mit diesem Zeitpunkt erlischt auch die Beitragspflicht für die Zukunft.

  • Strafen brauchen eine Grundlage in der Satzung

    BGH (Urt. v. 20.09.2016, Az. II ZR 25/15) bestätigt vereinsrechtlichen Grundsatz: Beschlüsse, die Disziplinarmaßnahmen zum Gegenstand haben, bedürfen einer hinreichend bestimmten Grundlage in der Satzung.

  • Rückwirkender Beitritt eines Mitglieds möglich

    Der BGH (Beschl. v. 03.02.2015, Az. II ZR 242/13) entschied, dass eine zwischen Vorstand und Bewerber vereinbarte Rückwirkung der Mitgliedschaft auf den Jahresbeginn grundsätzlich zulässig sei.

  • In der Regel keine Prozesskostenhilfe für Vereine

    Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hatte über den Antrag eines Vereins auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu entscheiden. Das OLG hat die Ablehnung des Antrags bestätigt (Beschl. v. 05.04.2016, Az. 8 W 19/16) und einige wichtige Punkte für Vereine in dieser Frage klargestellt.

  • Haftung für Schulden eines Ortsvereins

    Es gibt zahlreiche Bundes-, Landes- oder Kreisverbände, die sich nach ihrer Satzung zur Verwaltung ihrer Mitglieder regional untergliedern. Meist sind diese Bundes-, Landes- oder Kreisverbände selbst in das Vereinsregister eingetragen, die Untergliederungen hingegen nicht.

  • Austritt eines Vorstandsmitglieds aus dem Verein

    Immer wieder einmal stellt sich die Frage, ob ein Vorstandsmitglied auch Mitglied des Vereins sein muss. Besonders relevant ist die Antwort auf die Frage aber dann, wenn das Vorstandsmitglied aus dem Vereins austritt, obwohl es noch im Amt ist. Einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Beschl. v. 19.02.2016, Az. 3 Wx 4-16 u. 3 Wx 5-16). Dort stritt man um die Wirksamkeit der Beschlüsse einer Mitglie-derversammlung.

  • Die Verteidigung der Ehre eines Vereins

    Grundsätzlich genießt nach einem Urteil des OLG Frankfurt/Main (Urt. v. 21.01.2016, Az. 16 U 87/15) auch ein Verein den Schutz seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Danach steht einem Verein insoweit Ehrschutz zu, als er aufgrund seines Wesens als Zweckschöpfung des Rechts und seiner Funktion dieses Rechtsschutzes bedarf.

  • Einholung anwaltlichen Rates und Verschwiegenheit

    Nach Ansicht des Landgericht (LG) Essen (Urt. v. 13.08.2015, Az. 3 O 213/15) sind mit der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht von Mitgliedern von Vereinsorganen Indiskretionen von Vereinsinterna an beliebige Dritte gemeint, aber nicht die Weitergabe von Vereinsinterna an einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalt für eine Beratung eines Vereinsorganmitglieds zur sachgerechten Amtsausübung.

  • Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz

    Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschied (Beschl. v. 13.11.2015, Az. 12 W 1845/15), dass Beschränkung der Haftung auf Vorsatz in der Vereinssatzung rechtens ist.

  • Regelverstoß und Unwirksamkeit der Beschlüsse

    Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder zwingende Satzungsvorschriften führt grundsätzlich zur Nichtigkeit des betreffenden Vereinsbeschlusses (OLG Hamm, Urt. v. 24.06.2013, Az. 8 U 125/12; OLG Köln, Beschl. v. 04.02.2009, Az. 2 Wx 56/08).

  • Transport von Kindern zu Sportveranstaltungen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 23.07.2015 (Az. III ZR 346/14) entschieden, dass es sich, wenn minderjährige Mitglieder eines Amateursportvereins von ihren Familienangehörigen oder Angehörigen anderer Vereinsmitglieder zu Sportveranstaltungen gefahren werden, grundsätzlich um eine reine Gefälligkeit handelt, die sich im außerrechtlichen Bereich abspielt.

  • Das grundsätzlich unbeschränkte Vertretungsrecht

    Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (Beschl. v. 20.05.2015, Az. 12 W 882/15) hatte sich mit der Frage des Umfangs der Vertretungsmacht eines Vorstands zu beschäftigen und dabei die bereits lange bestehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dieser Frage noch einmal zusammengefasst.

  • Urkundenvorlage nach mündlich erklärtem Rücktritt

    Auch bei mündlich erklärtem Rücktritt eines Vorstandsmitglieds ist für die Anmeldung der Änderung beim Vereinsregister die Vorlage einer entsprechenden Urkunde erforderlich (OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 19.03.2015, Az. 20 W 327/14)

  • Die Einhaltung der Einladungsfrist

    Die Nichteinhaltung der in der Vereinssatzung vorgeschriebenen Einladungsfrist führt bei einer dadurch verursachten Verkürzung der Frist in der Regel zur Unwirksamkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse. Dieser Artikel erläutert, wie die Frist bei unklarer Formulierung zu berechnen ist.

  • Mindestlohn und Ehrenamt - keine klaren Atworten!

    Der Mindestlohn bringt für die Vereine und Verbände eine ganze Reihe von offenen Fragestellungen, z. B.: auf wen im Verein findet das Gesetz Anwendung? Dieser Artikel versucht für einen Teil der Fragen Antworten zu geben.

  • Vereinsgerichte meist keine Schiedsgerichte

    Die meisten Vereins- und Verbandsgerichte sind keine "Schiedsgerichte" im rechtlichen Sinn, auch wenn sie sich selbst so bezeichnen oder von der Satzung so bezeichnet werden.

  • Die geheime Abstimmung im Verein und Verband

    Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung gibt es keinen rechtlichen Grundsatz, dass Abstimmungen geheim durchgeführt werden müssen. Deshalb gilt im Vereinsrecht der Grundsatz, dass offen abgestimmt wird. Zu den Abstimmungen im Verein gehören übrigens auch die Wahlen. Dieser Artikel erläutert die Rechtslage dazu ausführlich.

  • Das Auskunftsrecht der Vereinsmitglieder

    Vereinsmitglieder haben gegen den Vorstand des Vereins grundsätzlich einen Auskunftsanspruch nach §§ 27 Abs. 3 S. 1, 666 BGB, gegebenenfalls sogar außerhalb der Mitgliederversammlung. Dieser Artikel erläutert die aktuelle Rechtsprechung dazu.

  • Die Änderungen der Regelungen zum Vereinszweck

    Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen "einfacher Satzungsänderung" und der "Zweckänderung". Für die letzte Art der Satzungsänderung ist nach § 33 Abs. 1 Satz 2 BGB sogar die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Dieser Artikel zeigt die Unterschiede auf.

  • Die Aufnahme neuer Mitglieder in den Verein

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Aufnahme von Mitgliedern in einen Verein der Abschluss eines Vertrages, der in der Regel nicht durch das in der Satzung festgelegte "Aufnahmeverfahren" beschränkt wird. Dieser Artikel beschreibt die Feinheiten.

  • Die unentgeltliche Tätigkeit des Vereinsvorstands

    Der Vorstand des Vereins hat nach der Rechtsprechung des BGH seine Vorstandstätigkeit unentgeltlich zu erbringen, wenn die Vereinssatzung nichts anderes ausdrücklich erlaubt. Zum 01.01.2015 wird es nun einen neuen § 27 Abs. 3 Satz 2 BGB geben. In der Fachliteratur wird dazu teilweise vertreten, dass damit das Vergütungsverbot noch strenger wird. Dieser Artikel stellt die Details dar.

  • Lebensmittelkennzeichnung: auch bei Vereinen

    Viele Vereine und verbände verkaufen bei Veranstaltungen Speisen und Getränke. Hier kann die Lebensmittelinformationsverordnung der EU greifen. Lesen Sie, wann dies der Fall ist.

  • Das Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs

    Das Gesetz erhöht den Verzugszinssatz und führt eine "Mahnpauschale" ein. Es kann zum Beispiel auf den Mitgliedsbeitrag oder die Kleingartenpacht Anwendung finden. Der Artikel informiert, wann das Gesetz zur Anwendung kommt.

  • Der Mindestlohn ab 01.01.2015 im Verein/Verband

    Der Mindestlohn bringt für die Vereine und Verbände eine ganze Reihe von offenen Fragestellungen, z. B.: auf wen im Verein findet das Gesetz Anwendung? Dieser Artikel versucht für einen Teil der Fragen Antworten zu geben.

  • Die Einladung über die Vereinszeitschrift

    Oft ist in Satzungen von Vereinen und Verbänden zu lesen, dass die Mitgliederversammlung schrift...

  • Minderjährige im Vereinsvorstand

    In vielen Vereinen und Verbänden stellt sich immer mal wieder die Frage, ob Minderjährige in ein...

  • Die Satzung legt die Form der Einladung fest

    Es ist bereits seit Jahrzehnten in 58 Nr. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt, dass die S...

  • Auch Abteilungsleiter können haften

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich vor kurzer Zeit mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit ...

  • Eintragungen in das Vereinsregister wurden teurer

    Zum 01.08.2013 ist das Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und ...

  • Die Eintragung der Liquidatoren

    Leider kommt es immer häufiger vor, dass Vereine und Verbände aus den unterschiedlichsten Gründe...

  • "Offener Verteiler" und Datenschutz

    In den Vereinen und Verbänden kommt es immer wieder mal vor, dass eine E-Mail an eine ganze Reih...

  • Die Schriftform in der Satzung

    Man kann oft in Vereinssatzungen zum Beispiel lesen, dass der Austritt aus dem Verein schriftlic...

  • Persönliche Haftung weiter eingeschränkt

    Endlich hat auch der Bundesrat am 01.03.2013 dem "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes - Ehrenamts...

  • Neue Regelungen für Minijobber

    In vielen Vereinen und Verbänden werden Menschen im Rahmen eines sogenannten "Minijobs" tätig. B...

  • Rücktritt des Vereinsvorstands

    Ein Verein ist ein Zusammenschluss einer Vielzahl von Personen. Damit dieser Zusammenschluss nac...

  • Die Wahl zum Vorstandsmitglied und deren Bedeutung

    Vortrag anlässlich der Rechtstagung des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde am 26.10.2012 in...

  • Die Blockwahl von Funktionsträgern

    Sehr häufig werden in den Vereinen und Verbänden die Mitglieder von Vereinsorganen (z. B. Vorsta...

  • Wenn Vereine gemeinsam Veranstaltungen durchführen

    Wenn Vereine/Verbände gemeinsam Veranstaltungen durchführen (Feste, Aufführungen, Turniere, Bild...

  • E-Mails an mögliche Sponsoren können teuer werden!

    Es kommt immer wieder vor, dass man als Verein/Verband neue Sponsoren begeistern muss. Dabei kom...

  • Die "Mitgliederversammlung 2.0"

    Nach der gesetzlichen Regelung des 32 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) werden die A...

  • Schwarze Kassen im Verein/Verband

    Es kommt in vielen Vereinen vor, dass diese plötzlich über Geldmittel verfügen, bei denen allein...

  • Die Risiken bei einer Tombola im Verein

    Gerne werden bei Vereinsveranstaltungen schöne oder auch weniger schöne Gegenstände als Preise v...

  • Das Einsichtsrecht des Mitglieds

    Immer wieder streiten Mitglieder und Vereinsvorstände über die Frage, in welche Unterlagen der V...

  • "Falscher" Inhaber des Vereinskontos

    Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass ein Mitglied des Vorstands ein Konto auf seinen Na...

  • Vorsicht bei Kartenmaterial

    Sehr viele Vereine und Verbände nutzen Karten(ausschnitte) auf ihren Internet-Seiten, Einladunge...

  • Die Mitgliederversammlung im Verein/Verband

    Viele Streitigkeiten innerhalb von Vereinen und Verbänden entbrennen nach den beruflichen Erfahr...

  • Haftung des Vereinsvorstands endlich begrenzt

    Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 02.07.2009 einen vom Bundesrat eingebrachten Ge...

  • Die "Umlage" im Verein/Verband

    Vereinsrechtlich sind Umlagen sogenannte "Sonderbeiträge", die zur Deckung besonderer einmaliger...