Seminare, Vorträge und Workshops


Zur Erleichterung der Vereins- und Verbandsarbeit biete ich Vorträge, Seminare und Workshops an bzw. stehe für solche Veranstaltungen gerne als Referent zur Vorfügung. Damit gebe ich den mit rechtlichen Angelegenheiten betrauten Vorständen, Geschäftsführern und Mitgliedern von Vereinen und Verbänden das nötige Rüstzeug für den Umgang mit dem Vereinsrecht und Vereinssteuerrecht an die Hand.

Im Gemeinnützigkeitsrecht sind die am häufigsten gewünschten Themen z.B.


So behalten Sie Ihre Gemeinnützigkeit

Der Begriff "Gemeinnützigkeitsrecht" ist zu eng, auch wenn er allgemein gebräuchlich ist. Denn ein Verein oder Verband kann nicht nur wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abgabenordnung - AO) steuerbegünstigt sein, sondern auch wegen der Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) oder kirchlicher Zwecke (§ 54 AO). Es genügt für die Steuerbegünstigung nicht, wenn ein Verein oder Verband die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung in seiner Satzung geregelt hat. Vielmehr muss auch im Tagesgeschäft danach gelebt werden. Das ist jedoch schwierig, wenn man die gesetzlichen Anforderungen nicht kennt. Worauf es für den Verein zum Erhalt der "Gemeinnützigkeit" ankommt, vermittelt diese Bildungsvereanstaltung.


Spenden und Sponsoring - Was ist der Unterschied und worauf muss man achten?

Zwischen Spende und Sponsoring gibt es steuerrechtlich einen „kleinen“, aber wichtigen Unterschied. Das eine ist als Betriebsausgabe abziehbar, die andere nicht. Für die Spenden dürfen Sie Zuwendungsbestätigungen ausstellen, bei (echtem) Sponsoring nicht. Die Abgrenzung zwischen Spende und Sponsoring ist nicht immer einfach – die steuerlichen Auswirkungen dagegen beträchtlich. Deshalb informiert dieses Seminar nicht nur über die steuerrechtlichen Unterschiede und wie Sie mit beidem professionell umgehen.


Die Vergütung im Verein – Was geht und was geht nicht?

In den Vereinen und Verbänden gibt es zahlreiche verschiedene Arten der Bezahlung. Diese reichen von Aufwandspauschalen über kostenlose Überlassung von Gegenständen zum privaten Gebrauch bis hin zur Zahlung eines vereinbarten Gehalts. Wann liegt aber eine bezahlte Tätigkeit im Sinne des Vereinsrechts, des Steuerrechts und des Sozialversicherungsrechts vor? Wann ist die Person für den Verein als Arbeitnehmer tätig und wann als Dienstvertragspartner? Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen die einzelnen Beschäftigungsarten im Verein und Verband einordnen zu können, um Fehler zu vermeiden.


Spiel- und Festgemeinschaften – wenn mehrere Vereine zusammen Veranstaltungen durchführen

Oft tun sich zwei oder mehr Vereine zusammen, um gemeinsam am Sportbetrieb teilzunehmen oder eine Veranstaltung durchzuführen. Bei den Sport- bzw. Spielgemeinschaften sind jedoch nicht nur die Regelungen des jeweiligen Verbandes zur Teilnahme am Spielbetrieb zu berücksichtigen, sondern auch gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen. Denn die Vereine bilden in diesen Fällen meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, für die völlig andere rechtliche Regelungen gelten, als für Vereine. Wo in solchen Situationen die Stolperfallen lauern und wie man sie beseitigt, das vermittele ich in dieser Veranstaltung.