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Rechtsanwalt für Kleingartenrecht


Eine besondere Vertragsart ist der Pachtvertrag über Kleingärten. Dieser ist insbesondere im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) geregelt, welches vielen Juristen noch nicht einmal bekannt ist. Ich bin bereits seit dem Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auf dieses Gebiet spezialisiert.

"Herr Nessler, bevor Ihre Klage bei uns eingegangen ist, wusste ich noch nicht einmal, dass es ein Bundeskleingartengesetz gibt!"
(Zitat: Richterin beim Amtsgericht Neunkirchen)

Im Jahr 2015 erschien im Rehm-Verlag die von mir als Co-Autor neben Dr. Lorenz Mainczyk bearbeitete 11. Auflage des einzigen noch erscheinenden Kommentars zum Bundeskleingartengesetz. Im Dezember 2019 erschien die 12. Auflage des Kommentars, die von mir alleine bearbeitet worden ist. Gerade erschienen ist nun bereits die 13. Auflage des Kommentars, welche ebenfalls von mir alleine bearbeitet wurde.

Neu im Buchhandel!

  • Das "Triumvirat" des Kleingartenrechts in Neuauflage erschienen

    Viele wissen es schon: ich bin auch Fachbuchautor. Gerade sind im Buchhandel zum Kleingartenrecht gleich drei Bücher in neuer Auflage erschienen, an denen ich als Autor zumindest mitwirke.

  • Mainczyk † / Nessler, Bundeskleingartengesetz - Praktiker-Kommentar mit ergänzenden Vorschriften (13. Auflage)

    Preis im Buchhandel: 59,90 €

  • Nessler/Duckstein - Vereinsrecht im Kleingärtnerverein - Handbuch für Kleingartenpraktiker (2. Auflage)

    Preis im Buchhandel: 34,99 €

  • Mainczyk † / Nessler / Bauer - Recht im Kleingarten - Texte, Erläuterungen, Bewertungskriterien und aktuelle Themen (9. Auflage)

    Preis im Buchhandel: 22,90 €


Außerdem gehöre ich seit 2015 durchgängig auch dem wissenschaftlichen Beirat des Bundesverbandes der Kleingartenvereine Deutschlands e.V. (BKD) an. Bereits seit vielen Jahren bin ich für den BKD auch in dessen Arbeitsgruppe "Recht" tätig.

Ich biete Verpächtern bundesweit umfassende Beratung zum Kleingartenrecht und insbesondere zum Kleingartenpachtrecht. Natürlich vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen auf diesem Gebiet gegenüber Dritten. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit im Kleingartenbereich verfüge ich über umfangreiche Kenntnisse zum Bundeskleingartengesetz und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Deshalb werde ich nicht nur von verschiedenen Kleingärtnerorganisationen regelmäßig als Rechtsanwalt beauftragt, sondern auch von Kleingärtnerorganisationen als Referent für Vorträge engagiert.