Neues Gesetz zur Amtszeit des Vorstands


Mit dem am 25.03.2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, gegen das der Bundesrat in seiner Sondersitzung vom 27.03.2020 keinen Einspruch eingelegt hat, wurden die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zur Amtszeit des Vorstands des Vereins oder Verbandes geändert. Dieses Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und ist ab dem darauf folgenden Tag wirksam.

Wie diese geänderte Rechtslage zu bewerten ist erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in seinem neuen Podcast.


Natürlich hat Rechtsanwalt Nessler die Bewertung der neuen Rechtslage auch in alt bewährter Weise schriftlich zusammengefasst. Den neuen Fachbeitrag finden Sie hier

Bleiben Sie gesund und optimistisch!