Das "mobile Arbeiten" und das Coronavirus


Aufgrund der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronvirus werden in vielen Vereinen und Verbänden die Vereinsgeschäfte nicht mehr in der Geschäftsstelle, sondern zu Hause erledigt. Das betrifft nicht nur den Vorstand, sondern auch haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter der Vereine und Verbände. Trotz der Krise sind die datenschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten. Was das konkret bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in seinem neu veröffentlichten Fachbeitrag. Diesen finden Sie hier. Bleiben Sie gesund!