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Viele Interessierte bei Ehrenamtsbörse WND


Obwohl das Ehrenamtsstärkungsgesetz seit vielen Jahren die Haftung der Mitglieder von Vereins- und Verbandsvorständen einschränkt, können sie sowie andere Vereinsmitglieder immer noch -wenn auch seltener- haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten verletzen und daraus ein Schaden entstanden ist. Wann dies zu einer persönlichen Haftung führen und wie man sich dagegen absichern kann, wurde von Rechtsanwalt Patrick R. Nessler am 19. Oktober 2023 im Sitzungssaal des Rathauses von Marpingen während der Veranstaltung „Die Haftung des Vorstands“ erläutert. Die Veranstaltung wurde vom „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ des Landkreises Sankt Wendel in hybrider Form angeboten, so dass nicht nur die zahlreichen Teilnehminnen und Teilnehmer im Sitzungssaal davon profitieren konnten, sondern ach die an den Bildschriemen zu Hause, im Büro oder unterwegs.

Nähere Informationen zur Ehrenamtsbörse des Landkreises St. Wendel finden Sie hier.