Patrick R. Nessler in Satzungskommission des DOSB


Rechtsanwalt Patrick R. Nessler nahm auch dieses Jahr an der 19. Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes e. V. (DOSB) teil.

Die Delegierten, die sich aus den Vertreter*innen der deutschen Sportverbände, der Landessportbünde, der Verbände mit besonderen Aufgaben (VmbA) und weiterer sportnaher Organisationen sowie Einzelmitgliedern zusammensetzen, nahmen eine ganze Reihe von wichtigen Weichenstellungen für die Zukunft des organisierten Sports in Deutschland vor. Sport als geschützten Raum, in dem vor allem Kinder und Jugendliche einen sicheren Platz haben, hatte der entsprechende Antrag zum Inhalt. Durch die dann von der Mitgliederversammlung verabschiedete Resolution „Schutz vor Gewalt im Sport im Zukunftsplan Safe Sport als nachhaltige Gesamtstrategie verankern!“ soll eine kontinuierliche Weiterentwicklung im Themenfeld Schutz vor Gewalt sichergestellt werden. Als dritte Säule neben Prävention und Intervention soll Aufarbeitung verstärkt in den Blick genommen werden. Die Delegierten stellten sich geschlossen hinter die Veröffentlichung der Leitlinien zur „Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und -vereinen“, die künftig Verbänden und Vereinen eine Orientierungshilfe für eine betroffenenzentrierte und transparente Aufarbeitung bieten. Resolution und Leitlinien wurden von der Versammlung einstimmig beschlossen.

Als Dachorganisation des organisierten Sports in Deutschland, aber auch als Nationales Olympisches Komitee hält es der DOSB für unabdingbar, dass das bereits eingetretene Umdenken im Weltsport und die Fokussierung auf Themen wie Nachhaltigkeit und Menschenrechte konsequent fortgesetzt wird, sagte Präsident Thomas Weikert. Dazu wurde vom Vorstand des DOSB auch eine Satzungskommission einberufen, der auch Rechtsanwalt Patrick R. Nessler aufgrund seiner vereinsrechtlichen Kompetenzen angehört.