Gesetzgeber verlängert Pandemie-Sonderregelungen!


Der Gesetzgeber hat mit Art. 15 des am 14.09.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Aufbauhilfegesetz 2021 die Anwendungsmöglichkeit des § 5 GesRuaCOVBekG bis einschließlich 31.08.2022 verlängert. Wie sich die entsprechende Rechtslage genau darstellt, erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in seinem neuen Fachbeitrag. Diesen finden Sie hier. Viel Spaß beim Lesen!