Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht!


Der Gesetzgeber hat mit der deutlichen Erhöhung der sogenannte "Übungsleiterpauschale" des § 3 Nr. 26 EStG auf 3.000,00 EUR im Jahr und die sogenannte "Ehrenamtspauschale" des § 3 Nr. 26a EStG auf 840,00 EUR im Jahr dem Ehrenamt eine deutliche Anerkennung zukommen lassen, die jedoch nur bei den Vereinen und Verbänden in Anspruch genommen werden kann, welche als steuerbegünstigt anerkannt sind.

Wie diese geänderte Rechtslage zu bewerten ist erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in seinem neuen Fachbeitrag. Den neuen Fachbeitrag finden Sie hier.