Satzungsregelung zur Registereintragung


Das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 02.09.2019, Az. VR 41083) hat entschieden, dass die Satzung eines in das Vereinsregister einzutragenden Vereins ergeben muss, dass der Verein eingetragen werden soll. Bei späterer Änderung der einschlägigen Satzungsbestimmung könne die Formulierung gewählt werden, dass der Verein im Vereinsregister „eingetragen ist“. Das Gericht bestätigte auch, dass ein in das Vereinsregister eingetragener Verein auf seine Registereintragung durch Streichung der Satzungsregelung verzichten kann. Was diese Entscheidung für die Vereine bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in seinem neu veröffentlichten Fachbeitrag. Diesen finden Sie hier. Viel Spaß beim Lesen!