Mitgliederbeschlüsse außerhalb der Versammlung


Grundsätzlich fassen die Mitglieder der Vereine und Verbände nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BGB ihre Beschlüsse in Versammlungen. Diese Regelung verlangt die Anwesenheit der Mitglieder am Ort der Versammlung verlangt (OLG Hamm, Urt. v. 20.06.2001, Az. 8 U 77/01). In Zeiten der bundesweiten staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung der Coronapandemie ist in der Regel die Durchführung der Mitgliederversammlung in dieser Form nicht möglich. Trotzdem sind aufgrund des seit dem 28.03.2020 geltenden § 5 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Beschlüsse der Mitglieder nunmehr rechtlich einfacher machbar.

Wie diese geänderte Rechtslage zu bewerten ist erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in seinem neuen Podcast.


Natürlich hat Rechtsanwalt Nessler die Bewertung der neuen Rechtslage auch in alt bewährter Weise schriftlich zusammengefasst. Den neuen Fachbeitrag finden Sie hier.

Bleiben Sie gesund und optimistisch!