Gebührenbefreiung beim Transparenzregister

Kalkulation
Kalkulation


Die in das Vereinsregister eingetragenen Vereine und Verbände sind verpflichtet, für ihre Eintragung in das Transparenzregister jährlich eine Gebühr zu zahlen. Seit diesem Jahr können Vereine und Verbände, welche wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt sind, jährlich die Befreiung von den Gebühren beantragen. Wie und wo die Anträge zu stellen sind, darüber informiert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in seinem neuen Fachbeitrag. Diesen finden Sie hier.