Die Umsatzgrenze im UStG wird angehoben


Der Gesetzgeber war aktiv. Mit dem 3. Bürokratieentlastungsgesetz hat er auch Änderungen in Gesetzen vorgenommen, die die Vereine betreffen können. So hat der Gesetzgeber im Umsatzsteuerrecht die Grenze für das Vorliegen eines sogenannten Kleinunternehmers erhöht, so dass weniger Vereine als bisher umsatsuerpflichtig sein dürften. Warum das so ist, erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler ich in meinem neu veröffentlichten Fachbeitrag. Diesen finden Sie hier. Viel Spaß beim Lesen!