Die "einfache Mehrheit" der Mitgliederversammlung


Das Kammergericht (KG) Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschl. v. 23.05.2020, Az. 22 W 61/19) noch einmal klargestellt, dass die “einfache Mehrheit” für einen Beschluss erreicht ist, wenn für den Beschlussgegenstand mehr Stimmen abgegeben werden als gegen ihn.

Was der Unterschied zur relativen Mehrheit ist und wie die Abstimmungsergebnisse zu protokollieren sind, erläutert Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in seinem neuen Artikel. Den neuen Fachbeitrag finden Sie hier. Viel Spaß beim Lesen!

Bleiben Sie gesund und optimistisch!