Unnötige Aufregung um Klingelschilder

Klingelschilder sind kein Fall für die DSGVO


Die Europäische Kommission hat am 18.10.2018 klargestellt, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Namen auf Türschildern oder Briefkästen nicht regelt und auch nicht deren Entfernung verlangt. Diesbezügliche Behauptung in mehreren Medienberichten in Deutschland und Österreich sind schlicht und einfach falsch. Die EU-Kommission empfiehlt, sich bei Zweifeln zur Umsetzung der neuen Datenschutzregeln an die jeweils zuständige nationale Datenschutzbehörde zu wenden. Sie sind bereit, Ratschläge zu geben und Fehlinterpretationen der Regeln zu vermeiden.

Der Grundsatz der Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist nur eine der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein weiteres ist das Prinzip des überwiegenden „berechtigten Interesses“. Dieses überwiegende berechtigte Interesse ist gegeben, denn das Wissen, wer in einer Wohnung wohnt, ist notwendig, um eine Person kontaktieren oder Post zustellen zu können.

Weitere Informationen können Sie der Erklärung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit zur Entfernung von Klingelschildern entnehmen. Diese finden Sie hier.

Quelle: Presse-Mitteilung der Europäischen Kommission vom 18.10.2018