Freigrenze des § 64 AO könnte auf 45.000 € steigen

Kalkulation
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Kleine Vereine sollen von bürokratischen und steuerrechtlichen Aufgaben entlastet werden. Der Bremer Senat hat deshalb am 15.05.2018 eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der die Einnahmengrenze des § 64 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) für die Befreiung von der Körperschafts- und der Gewerbesteuer von derzeit 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht werden soll. Die Freigrenze wurde zuletzt vor über zehn Jahren angepasst.

Finanzsenatorin Karoline Linnert betont: "Unsere Bundesratsinitiative ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Wir wollen die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen entlasten, die sich in ihrer Freizeit für unsere Gesellschaft engagieren." Angesichts der breiten Zustimmung seitens der anderen Bundesländer zur angekündigten Bremer Initiative rechnet die Finanzsenatorin mit einer Mehrheit im Bundesrat für die Erhöhung der Freigrenze. Neben dem Bundesrat muss auch der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fassen, damit die Abgabenordnung geändert werden kann.

Quelle: Presse-Mitteilung der Freien und Hansestadt Bremen vom 15.05.2018