Turnierbridge ist gemeinnützig!


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei Urteilen vom 09.02.2017, Az. V R 69/14 und V R 70/14 entschieden, dass ein Anspruch auf Anerkennung der Förderung von Turnierbridge als gemeinnützig besteht, weil Turnierbridge die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet ebenso fördert wie Sport.

Geklagt hatte ein Dachverband von Bridge-Vereinen in der Bundesrepublik Deutschland, der die Interessen des deutschen Bridge auf nationaler und internationaler Ebene vertritt und für die Organisation und Reglementierung des nationalen und internationalen Wettbewerbsbetriebs sowie die Veranstaltung nationaler und internationaler Wettbewerbe zuständig ist. Wie der BFH entschieden hat und warum, darüber informiere ich mit meinem neuen Artikel. Diesen finden Sie hier.

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