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Vertragsrecht


Viele Streitigkeiten entstehen durch lückenhafte oder unklare Vertragsregelungen. Große Summen gehen jedes Jahr wegen mangelhaften vertraglichen Regelungen oder Fehlern bei der Geschäftsanbahnung bzw. –abwicklung verloren. Oft stimmen die eigenen Standard-Verträge oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mit den eigenen Geschäftsabläufen überein. Die sich weiter entwickelnde Rechtsprechung und die Gesetzgebung erfordert die regelmäßige Anpassung der eigenen Verträge. Ich prüfe Ihre Verträge, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Geschäftsabläufe darauf, ob Sie dem geltenden Recht und Ihren Interessen entsprechen.


Besondere Tätigkeitsfelder

Bankrecht Ob Bankkonto, Darlehensverträge oder bargeldloser Zahlungsverkehr: Die ...

Forderungseinzug (Inkasso) Mit den jeweiligen Verträgen eng verbunden ist der Forderungseinzug. Lü...


Informationen


Sie finden zahlreiche Informationen zum Vertragsrecht in der Rubrik "Informationen" und den dortigen Archiven. Sie können auch über die "Suchfunktion" im oberen Teil dieser Internetseite alle vorhandenen Daten nach bestimmten Begriffen durchsuchen.

Formulare


Damit wir Ihren Fall bestmöglich bearbeiten können benötigen wir verschiedene Angaben. Sie beschleunigen die Bearbeitung Ihres Falles, wenn Sie uns das entsprechende nachfolgende Formular ordnungsgemäß ausgefüllt zusenden. Zum Betrachten und Ausdrucken der Formulare benötigen Sie die Software „Acrobat Reader“ von Adobe. Sollte das Programm nicht auf Ihrem Rechner installiert sein, so können Sie es sich kostenlos dort herunterladen (www.Adobe.de).


Vollmachtsformular [39 KB]

Damit Ihr Mandat schnellstmöglich bearbeitet werden kann, stellen wir Ihnen hier unsere Standardvollmacht zur Verfügung. Wenn es einmal schnell gehen muss, können Sie das Formular ausdrucken, unterzeichnen und an die auf der Vollmacht angegebene Telefaxnummer faxen. Ein Mandatsverhältnis kommt allerdings erst durch die schriftliche Bestätigung des Mandatsverhältnisses durch uns zustande.


Belehrung zur Rechtsschutzversicherung [43 KB]

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, darf ich erst dann für Sie tätig werden, wenn entweder die Deckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers vorliegt oder Sie eindeutig den Auftrag erteilen, dass ich sofort tätig werden soll. Mit dem entsprechend Ihren Bedürfnissen ausgefüllten und von Ihnen unterzeichneten Formular teilen Sie mir bitte Ihre Entscheidung mit.


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