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Kredit-Sicherheiten

(c) Gerd Altmann / pixelio.de


Aufgrund zunehmend strengerer Vorgaben der Bankaufsichtsbehörden spielt die Absicherung von Kreditrisiken und der Schutz vor Forderungsausfällen bei den Bankien mehr denn je eine zentrale Rolle bei der Kreditvergabe. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sind diese Sicherungsanforderungen der Banken manchmal existenzbedrohend.

Kreditsicherheiten werden in Personensicherheiten und Sachsicherheiten unterteilt. Zu den Personensicherheiten gehören beispielsweise die Bürgschaft, der Schuldbeitritt und der Garantievertrag. Typische Sachsicherheiten sind das Pfandrecht (inklusive Hypothek und Grundschuld), die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung.

Ich berate Sie gerne umfassend und vertrete Sie auch im Zusammenhang mit der Bestellung, der Übertragung und der Verwertung von Kreditsicherheiten.

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