Bankrecht
Ob Bankkonto, Darlehensverträge oder bargeldloser Zahlungsverkehr: Die Bankverträge sind heutzutage die Grundlage jeder wirtschaftlicher Betätigung von Unternehmen und Privatpersonen.
Im Bereich Bankrecht helfe ich Unternehmen und Privatpersonen, wenn innerhalb der Geschäftsbeziehung zu ihrer Bank Probleme auftreten. Sie haften z. B. als Bürge? Sie haben Fragen zum Scheck- und Geldverkehr? Gerade klassische Felder innerhalb des täglichen Bankgeschäfts und des Zahlungsverkehrs zwischen Bank und Kunden, wie Streitigkeiten bei Scheckrückgaben und Streit über Gebühren oder Kontoabrechnungen, werden von mir für Sie gerne bearbeitet.
Dabei profitieren Sie von meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsdozent für die Frankfurt School of Finance and Management (Franfurt/Main) am Studienort Saarbrücken.
Beispielhafte Tätigkeitsfelder
Informationen
Sie finden zahlreiche Informationen zum Bankrecht in der Rubrik "Letzte Meldungen" und den dortigen Archiven. Sie können auch über die "Suchfunktion" im oberen Teil dieser Internetseite alle vorhandenen Daten nach bestimmten Begriffen durchsuchen.
Formulare
Damit wir Ihren Fall bestmöglich bearbeiten können, benötigen wir verschiedene Angaben. Sie beschleunigen die Bearbeitung Ihres Falles, wenn Sie uns das entsprechende nachfolgende Formular ordnungsgemäß ausgefüllt zusenden. Zum Betrachten und Ausdrucken der Formulare benötigen Sie die Software „Acrobat Reader“ von Adobe. Sollte das Programm nicht auf Ihrem Rechner installiert sein, so können Sie es sich kostenlos dort herunterladen (www.Adobe.de).
Vollmachtsformular [39 KB]
Damit Ihr Mandat schnellstmöglich bearbeitet werden kann, stellen wir Ihnen hier ein Vollmachtsformular zur Verfügung. Wenn es einmal schnell gehen muss, können Sie das Formular ausdrucken, unterzeichnen und an die auf der Vollmacht angegebene Telefaxnummer faxen. Ein Mandatsverhältnis kommt allerdings erst durch die schriftliche Bestätigung des Mandatsverhältnisses durch uns zustande.
Belehrung zur Rechtsschutzversicherung [43 KB]
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, darf ich erst dann für Sie tätig werden, wenn entweder die Deckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers vorliegt oder Sie eindeutig den Auftrag erteilen, dass ich sofort tätig werden soll. Mit dem entsprechend Ihren Bedürfnissen ausgefüllten und von Ihnen unterzeichneten Formular teilen Sie mir bitte Ihre Entscheidung mit.
Referenzen
• Frankfurt School of Finance and Management , Frankfurt/Main




