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Verkehrsunfallrecht

(c) Henning Hraban Ramm / pixelio.de


Die RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei übernimmt bei einem Verkehrsunfall die gesamte Regulierung des Ihnen entstandenen Schadens mit dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer.

Falls Sie Ihren Verkehrsunfall mit dem Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherer selbst regulieren, erhalten Sie von diesen derzeit für Ihre Bemühungen allenfalls einen Pauschalbetrag von ca. 25,00 €. Die Kosten eines mit der Schadensregulierung beauftragten Rechtsanwalts hat der haftende Schädiger zu tragen und zusätzlich auch noch die soeben erwähnte Pauschale an Sie zu zahlen.

Tipps


Kontakt mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners

Oft nimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung bereits kurz nach dem Verkehrsunfall mit dem Geschädigten schriftlich oder telefonisch Kontakt auf. Bitte machen Sie ohne Rücksprache mit mir keine Angaben zum Verkehrsunfall. Eine von Ihnen unglücklich gewählte Formulierung könnte rechtsverbindlich sein und Ihre Ansprüche beeinträchtigen. Teilen Sie dem gegnerischen Haftpflichtversicherer nur mit, dass Sie sich durch mich anwaltlich vertreten lassen. Ich werde in meinem Erstschreiben auch nochmals darauf hinweisen, dass ein Kontakt nur über mich zu erfolgen hat.


Ihr eigener Haftpflichtversicherer

Sofern Sie von Ihrem eigenen Haftpflichtversicherer nach dem Unfall einen Fragebogen zum Unfallgeschehen erhalten, füllen Sie diesen bitte wahrheits- und ordnungsgemäß aus und bringen Sie diesen zum Besprechungstermin in meiner Kanzlei mit. Ich werde dann das Formular an Ihren Versicherer weiterleiten.


Ein Mietwagen als Ersatzfahrzeug

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der bei einem Unfall geschädigte nur den Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. Der Geschädigte hat deshalb im Rahmen des ihm Zumutbaren stets den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen. Das bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass Sie von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt -nicht nur für Unfallgeschädigte- erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen können (vgl. BGH, Urt. v. 12.04.2011, Az. VI ZR 300/09 mwN.).

Bitte beachten Sie dies, falls Sie ein Ersatzfahrzeug anmieten wollen.

Pflicht zur Schadensminderung

Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht für den Geschädigten bei Verkehrsunfällen eine Schadensminderungspflicht. Für die Praxis bedeutet das z. B. dass der Geschädigte unverzüglich den Schaden an seinem Fahrzeug bewerten oder z. B. sich bei Verletzungen umgehend behandeln lassen muss, um Folgeschäden zu vermeiden.


Die Bußgeldbehörde bzw. Polizei

Sollte Ihnen von der Verwaltungsbehörde oder Polizei ein Anhörungsbogen zugehen, beachten Sie bitte, dass Sie von Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen sollten. Die Verweigerung der Aussage hat für Sie keine rechtlichen Nachteile. Das gleiche gilt für den Fall, dass Sie von Polizisten befragt werden sollten.

Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte durch uns ist zu prüfen, ob und gegebenenfalls was wir den Ermittlungsbehörden zu dem Tatvorwurf nach Rücksprache mit Ihnen mitteilen werden.

Informationen


Sie finden weitere Informationen zum Verkehrsunfallrecht in der Rubrik "Informationen" und den dortigen Archiven. Sie können auch über die "Suchfunktion" im oberen Teil dieser Internetseite alle vorhandenen Daten nach bestimmten Begriffen durchsuchen.

Formulare


Die Regulierung eines Verkehrsunfallschadens ist von einer Vielzahl einzelner Faktoren abhängig. Um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen, benötigen wir deshalb viele Informationen. Sie beschleunigen die Bearbeitung Ihres Falles, wenn Sie uns die nachfolgenden Formulare vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen Unterlagen (Rechnungen, Kostenvoranschlag etc.) zusenden.

Zum Betrachten und Ausdrucken der Formulare benötigen Sie die Software „Acrobat Reader“ von Adobe. Sollte das Programm nicht auf Ihrem Rechner installiert sein, so können Sie es sich kostenlos dort herunterladen (www.Adobe.de).


Vollmachtsformular [39 KB]

Damit Ihr Mandat schnellstmöglich bearbeitet werden kann, stellen wir Ihnen hier ein Vollmachtsformular zur Verfügung. Wenn es einmal schnell gehen muss, können Sie das Formular ausdrucken, unterzeichnen und an die auf der Vollmacht angegebene Telefaxnummer faxen. Ein Mandatsverhältnis kommt allerdings erst durch die schriftliche Bestätigung des Mandatsverhältnisses durch uns zustande.


Belehrung zur Rechtsschutzversicherung [43 KB]

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, darf ich erst dann für Sie tätig werden, wenn entweder die Deckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers vorliegt oder Sie eindeutig den Auftrag erteilen, dass ich sofort tätig werden soll. Mit dem entsprechend Ihren Bedürfnissen ausgefüllten und von Ihnen unterzeichneten Formular teilen Sie mir bitte Ihre Entscheidung mit.


Fragebogen zum Verkehrsunfall [77 KB]

Für den Fall des (Un-)Falles haben wir ein Faltblatt erstellt, das Ihnen ordnungsgemäß ausgefüllt dann nützliche Dienste leisten kann. Ein vollständig ausgefüllter Fragebogen erleichtert die Schadensregulierung sehr. Ein Mandatsverhältnis kommt allerdings erst durch die schriftliche Bestätigung des Mandatsverhältnisses durch uns zustande.

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