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Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht

(c) Rainer Sturm / pixelio.de


Fehler im Straßenverkehr können schnell schlimme Folgen haben. Bereits ein kurzes Fahrverbot kann für Selbstständige existenzvernichtend und für Berufskraftfahrer und andere Arbeitnehmer arbeitsplatzgefährdend sein. Bei einem Verfahren wegen einer Verkehrsstraftat drohen je nach Straftatbestand Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen. Deshalb ist es wichtig, dass frühzeitig ein Fachmann mit der Verteidigung beauftragt wird.

Ich verfüge über eine bereits mehr als 10-jährige Berufserfahrung im Bereich des Verkehrsrechts.

Tipps


Die Bußgeldbehörde bzw. Polizei

Sollte Ihnen von der Verwaltungsbehörde oder Polizei ein Anhörungsbogen zugehen, beachten Sie bitte, dass Sie von Ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen sollten. Die Verweigerung der Aussage hat für Sie keine rechtlichen Nachteile. Das gleiche gilt für den Fall, dass Sie von Polizisten befragt werden sollten. Erst nach Einsicht der Ermittlungsakte durch mich ist zu prüfen, ob und gegebenenfalls was wir der Ermittlungsbehörde mitteilen.


Drohende Entziehung der Fahrerlaubnis

Wenn von den Ermittlungsbehörden Ihr Führerschein bereits sichergestellt oder beschlagnahmt worden ist, dürfen Sie im öffentlichen Straßenverkehr kein Kraftfahrzeug mehr führen. Eine Zuwiderhandlung stellt eine (weitere) Straftat dar mit erheblichen weiteren Konsequenzen, insbesondere zusätzlicher Führerscheinmaßnahmen. Außerdem droht bei Verursachung eines Unfalls der Verlust des Versicherungsschutzes, so dass Sie dann alle Kosten -auch der Gegenseite- selbst tragen müssten.

Informationen


Sie finden weitere Informationen zum Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht in der Rubrik "Informationen" und den dortigen Archiven. Sie können auch über die "Suchfunktion" im oberen Teil dieser Internetseite alle vorhandenen Daten nach bestimmten Begriffen durchsuchen.

Formulare


Die Verteidigung gegenüber den Ermittlungbehörden und vor Gericht erfordert den Nachweis, dass Sie mich beauftragt haben. Mit den nachfolgenden Formularen beschleunigen Sie die Beauftragung meiner Kanzlei und damit auch die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit. Zum Betrachten und Ausdrucken der Formulare benötigen Sie die Software „Acrobat Reader“ von Adobe. Sollte das Programm nicht auf Ihrem Rechner installiert sein, so können Sie es sich kostenlos dort herunterladen (www.Adobe.de).


Vollmachtsformular [39 KB]

Damit Ihr Mandat schnellstmöglich bearbeitet werden kann, stellen wir Ihnen hier ein Vollmachtsformular zur Verfügung. Wenn es einmal schnell gehen muss, können Sie das Formular ausdrucken, unterzeichnen und an die auf der Vollmacht angegebene Telefaxnummer faxen. Ein Mandatsverhältnis kommt allerdings erst durch die schriftliche Bestätigung des Mandatsverhältnisses durch uns zustande.


Belehrung zur Rechtsschutzversicherung [43 KB]

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, darf ich erst dann für Sie tätig werden, wenn entweder die Deckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers vorliegt oder Sie eindeutig den Auftrag erteilen, dass ich sofort tätig werden soll. Mit dem entsprechend Ihren Bedürfnissen ausgefüllten und von Ihnen unterzeichneten Formular teilen Sie mir bitte Ihre Entscheidung mit.

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