Vereinsrecht und Verbandsrecht
Rechtsrat zum Vereinsrecht und Verbandsrecht gibt es fast überall. Kompetenz nicht!
Ich biete über das Saarland und Rheinland-Pfalz hinaus bundesweit Vereinen und Verbänden jeder Größe und Zweckrichtung sowie deren Mitgliedern umfassende Beratung bei Fragen zum Vereinsrecht und Verbandsrecht. Dabei fließt meine langjährige Erfahrung im Rahmen der Bearbeitung von Vereinsrechts- bzw. Verbandsrechtsmandaten, aber auch die aus der Ausübung eigener Funktionärstätigkeiten, in die Arbeit für Sie ein.
Meine langjährige Erfahrung macht es möglich, Mitgliederversammlungen und Gremiensitzungen Ihres Vereins oder Verbands für Sie professionell vor- und nachzubereiten und dabei zu einem konstruktiven Ablauf beizutragen. Aber auch die sonstigen sich im Zusammenhang mit der Gründung, der Organisation, der Geschäftsführung eines Vereins oder Verbands sowie bei der Mitgliedschaft ergebenden Problemstellungen, löse ich mit Ihnen.
"Nur wenn der Ehrenamtler sein Amt ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen ausüben kann, werden sich weiter Personen zur ehrenamtlichen Amtsübernahme bereit erklären."
(Prof. Dr. Ehlers, Persönliche Haftung und Ehrenamt, in: Neue Juristische Wochenschrift, Jahrgang 2011, S. 2689, 2694)
Die Arbeit der Vereine und Verbände ist in der Regel davon geprägt, dass diese keine wirtschaftlichen Gewinnziele verfolgen. Meist erhalten die Vorstandsmitglieder auch kein Entgelt für deren Vorstandstätigkeit. Solche Vereine und Verbände nennt man Non-Profit-Organisationen (NPO). Sie dienen gemeinnützigen sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zielen ihrer Mitglieder. Dazu gehören z. B. Sportvereine, Musikvereine, Theatervereine, historische Vereine etc.
Trotzdem müssen auch bei der Errichtung und der Führung einer solchen Non-Profit-Organisation die vielen Regelungen im Vereinsrecht und Verbandsrecht berücksichtigt werden. Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrer Arbeit in Ihrer verantwortlichen Position, um Schäden von Ihrer Organisation abzuwenden oder Ihre persönliche Haftung zu vermeiden.
Beispielhafte Tätigkeitsfelder:
Informationen
Sie finden zahlreiche Informationen zum Vereinsrecht und Verbandsrecht in der Rubrik "Informationen" und den dortigen Archiven. Sie können auch über die "Suchfunktion" im oberen Teil dieser Internetseite alle vorhandenen Daten nach bestimmten Begriffen durchsuchen.
Zu Ihrer ersten Information empfehle ich Ihnen den kostenlosen Leitfaden zum Vereinsrecht des Bundesministeriums der Justiz. Der Leitfaden steht von der Internet-Seite des Ministeriums zum Download bereit.
Formulare
Damit wir Ihren Fall bestmöglich bearbeiten können, benötigen wir verschiedene Angaben. Sie beschleunigen die Bearbeitung Ihres Falles, wenn Sie uns das entsprechende nachfolgende Formular ordnungsgemäß ausgefüllt zusenden. Zum Betrachten und Ausdrucken der Formulare benötigen Sie die Software „Acrobat Reader“ von Adobe. Sollte das Programm nicht auf Ihrem Rechner installiert sein, so können Sie es sich kostenlos dort herunterladen (www.Adobe.de).
Vollmachtsformular [39 KB]
Damit Ihr Mandat schnellstmöglich bearbeitet werden kann, stellen wir Ihnen hier ein Vollmachtsformular zur Verfügung. Wenn es einmal schnell gehen muss, können Sie das Formular ausdrucken, unterzeichnen und an die auf der Vollmacht angegebene Telefaxnummer faxen. Ein Mandatsverhältnis kommt allerdings erst durch die schriftliche Bestätigung des Mandatsverhältnisses durch uns zustande.
Belehrung zur Rechtsschutzversicherung [43 KB]
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, darf ich erst dann für Sie tätig werden, wenn entweder die Deckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers vorliegt oder Sie eindeutig den Auftrag erteilen, dass ich sofort tätig werden soll. Mit dem entsprechend Ihren Bedürfnissen ausgefüllten und von Ihnen unterzeichneten Formular teilen Sie mir bitte Ihre Entscheidung mit.
Referenzen
Zu den Mandanten/Vortrags- und Seminar-Kunden der Kanzlei gehören im Bereich der Non-Profit-Organisationen zum Beispiel:
• Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten, Frankfurt/Main
• Bundesverband Deutsche Tafel, Berlin
• Bundesverband Unternehmerfrauen im Handwerk, Berlin
• 1. FC Saarbrücken - Tischtennis, Saarbrücken
• Landesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamt, Saarbrücken
• Stiftung der Evangelischen Frauenhilfe im Saarland, Saarbrücken
• Bundesverband Deutscher Kosmetiker/innen, Bexbach
• Ehrenamtbörse des Regionalverbandes Saarbrücken, Saarbrücken
• Ehrenamtbörse des Landkreises Neunkirchen, Ottweiler
• Ehrenamtbörse des Landkreises St. Wendel, St. Wendel
• Ehrenamtbörse des Landkreises Merzig-Wadern, Merzig
• Bundesverband Deutscher Gartenfreunde, Berlin
• Landesverband Saarland der Kleingärtner, Saarbrücken
• Landesverband Schleswig-Holstein der Gartenfreunde, Ellerhoop
• Landesverband Rheinland-Pfalz der Kleingärtner, Landau/Rheinland-Pfalz
• Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e. V., Hannover
• Landesverband Bayerischer Kleingärtner e. V., München
Rechtsanwalt Nessler verfügt auch über langjährige praktische Erfahrung im Vereins- und Verbandswesen, unter anderem aus folgenden eigenen (ehrenamtlichen) Vereinstätigkeiten:
• Generalsekretär des Deutschen Betriebssportverbandes, Berlin
• Vorstandsmitglied des Landesverbandes Einzelhandel und Dienstleistung Saarland, Saarbrücken
• Vorsitzender des Neunkircher Schutzvereins für Handel, Handwerk und Industrie (Gewerbeverein), Neunkirchen/Saar
• Vizepräsident des Clubs der Freunde des Saarländischen Rundfunks, Saarbrücken



