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Haftung des Vorstands


So mancher Vorstand weiß nicht, dass er nach dem Vereinsrecht zu dem Verein oder Verband in einem Auftragsverhältnis steht. Dieses Auftragsverhältnis regelt die Rechte und Pflichten des Vorstands gegenüber dem Verein oder Verband. Eine Verletzung dieser Pflichten kann zur Schadensersatzpflicht des Vorstands gegenüber dem Verein oder Verband führen, wenn der Organisation durch die Pflichtverletzung ein Schaden entstanden ist.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Prüfung und Durchsetzung von solchen Ansprüchen gegenüber dem Vorstand oder verteidige Sie als Vorstand gegen unberechtigte Ansprüche des Vereins oder Verbandes.



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