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Datenschutz im Verein und Verband

(c) Rainer Sturm / pixelio.de


Heutzutage erhebt, verarbeitet oder nutzt eigentlich jeder Verein/Verband Daten seiner Mitglieder und sonstiger Personen mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitung oder in herkömmlichen Mitgliederkarteien. Damit findet auf diese Handlungen des Vereins das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Anwendung (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG).

Unerheblich ist dabei, ob der Verein ins Vereinsregister eingetragen ist und eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder ob es sich um einen sogenannten nicht rechtsfähigen Verein handelt, also nicht in das Vereinsregister eingetragen ist.

Ein Verein darf personenbezogene Daten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, wenn eine Vorschrift des BDSG oder eine sonstige Rechtsvorschrift dies erlaubt oder soweit der Betroffene eingewilligt hat (§ 4 Abs. 1 BDSG).

Gerne unterstütze ich Sie bei der Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung der datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen in Ihrem Verein/Verband.

Beispiele:

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