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Änderung der Stiftungssatzung


Die Stiftung untersteht staatlicher Aufsicht. Diese stellt sicher, dass der vom Stifter verfolgte Zweck auch tatsächlich beachtet wird. Deshalb ist in der Regel nach der Gründung die Satzung der Stiftung nicht mehr abänderbar. Davon gibt es aber gesetzliche oder im Stiftungsgeschäft festgelegte Ausnahmen.

Gerne stehe ich Ihnen mit meinen Kenntnissen der gesetzlichen Regelungen des Bundes und der Bundesländer zur Änderung einer Stiftungssatzung zur Verfügung.

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Errichtung unselbständiger Stiftungen