Kleingartenrecht
Wussten Sie, dass es ein Bundeskleingartengesetz (BKleingG) gibt, welches das Kleingartenrecht speziell regelt?
Eine besondere Vertragsart ist der Pachtvertrag über Kleingärten. Dieser ist unter anderem im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) geregelt, welches vielen Juristen noch nicht einmal bekannt ist. Ich bin bereits seit der Aufnahme meines Berufes als Rechtsanwalt auf diesem Gebiet tätig.
"Herr Nessler, bevor Ihre Klage bei uns eingegangen ist, wusste ich noch nicht einmal, dass es ein Bundeskleingartengesetz gibt!"
(Zitat: Richterin beim Amtsgericht Neunkirchen)
Ich biete Ihnen bundesweit umfassende Beratung zum Kleingartenrecht und insbesondere zum Kleingartenpachtrecht. Natürlich vertrete ich auch Ihre rechtlichen Interessen auf diesem Gebiet nach außen. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit im Kleingartenbereich verfüge ich über umfangreiche Kenntnisse zum Bundeskleingartengesetz und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Deshalb werde ich nicht nur von verschiedenen Kleingärtnerorganisationen regelmäßig als Rechtsanwalt beauftragt, sondern auch von KLeingärtnerorganisationen als Referent für Vorträge engagiert.
Beispielhafte Tätigkeitsfelder
Informationen
Sie finden zahlreiche Informationen zum Kleingartenrecht und dem eigentlich immer damit verbundenen Vereins- und Verbandsrecht in der Rubrik "Letzte Meldungen" und den dortigen Archiven. Sie können auch über die "Suchfunktion" im oberen Teil dieser Internetseite alle vorhandenen Daten nach bestimmten Begriffen durchsuchen.
Referenzen
Ich bin seit 2010 der Verbandsanwalt der Landesverbände Rheinland-Pfalz und Saarland der Kleingärtner. Für den Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG) bin ich bereits seit Jahren als Referent bei dessen Rechtstagungen tätig. Ende 2011 wurde ich vom Präsidium des BDG auch in die Arbeitsgruppe Recht des BDG berufen.
Zu den Mandanten/Vortrags- und Seminar-Kunden der Kanzlei gehören im Bereich des Kleingartenrechts zum Beispiel:
• Bundesverband Deutscher Gartenfreunde, Berlin
• Landesverband Saarland der Kleingärtner, Saarbrücken
• Landesverband Schleswig-Holstein der Gartenfreunde, Ellerhoop
• Landesverband Rheinland-Pfalz der Kleingärtner, Landau/Rheinland-Pfalz
• Bezirksgruppe Neunkirchen der Kleingärtner e. V., Neunkirchen/Saar
• Kreisverband Ostholstein der Kleingärtner e. V., Bad Schwartau
• Landesverband Niedersächsischer Gartenfreunde e. V., Hannover
• Landesverband Bayerischer Kleingärtner e. V., München
Formulare
Damit wir Ihren Fall bestmöglich bearbeiten können benötigen wir verschiedene Angaben. Sie beschleunigen die Bearbeitung Ihres Falles, wenn Sie uns das entsprechende nachfolgende Formular ordnungsgemäß ausgefüllt zusenden. Zum Betrachten und Ausdrucken der Formulare benötigen Sie die Software „Acrobat Reader“ von Adobe. Sollte das Programm nicht auf Ihrem Rechner installiert sein, so können Sie es sich kostenlos dort herunterladen (www.Adobe.de).
Vollmachtsformular [39 KB]
Damit Ihr Mandat schnellstmöglich bearbeitet werden kann, stellen wir Ihnen hier ein Vollmachtsformular zur Verfügung. Wenn es einmal schnell gehen muss, können Sie das Formular ausdrucken, unterzeichnen und an die auf der Vollmacht angegebene Telefaxnummer faxen. Ein Mandatsverhältnis kommt allerdings erst durch die schriftliche Bestätigung des Mandatsverhältnisses durch uns zustande.
Belehrung zur Rechtsschutzversicherung [43 KB]
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, darf ich erst dann für Sie tätig werden, wenn entweder die Deckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers vorliegt oder Sie eindeutig den Auftrag erteilen, dass ich sofort tätig werden soll. Mit dem entsprechend Ihren Bedürfnissen ausgefüllten und von Ihnen unterzeichneten Formular teilen Sie mir bitte Ihre Entscheidung mit.



