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Einziehung der Pacht

(c) Thorben Wengert / pixelio.de

Was tun, wenn der Pächter die Pacht oder das Wassergeld etc. nicht zahlt? Hier muss der Pächter über das Gericht zur Zahlung gezwungen werden. Dabei sollten auch -soweit möglich- die Ihnen durch die nicht rechtzeitige Zahlung des Pächters entstandenen Schäden ersetzt verlangt werden. Gerne bin ich Ihnen bei der Einziehung Ihrer Forderungen behilflich.

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