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Tatsächliche Geschäftsführung

(c) Thorben Wengert / pixelio.de


Die steuerbegünstigte Organisation muss ihr Handeln und ihre Geschäfte auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke ausrichten. Dabei muss die Organisation nicht nur die in der Satzung festgelegte Selbstlosigkeit und Vermögensbindung beachten. Der Vorstand muss auch dafür sorgen, dass die Satzungsregeln in den täglichen Geschäften nicht unterlaufen werden und dies entsprechend dokumentiert wird.

Ich biete Ihnen mein Fach- und Erfahrungswissen an, um diesen Erfordernissen gerecht zu werden. Das gilt natürlich auch für den Streitfall mit dem Finanzamt.

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