Ab diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig?


Zum Jahreswechsel kommen im Verein und Verband verschiedene Aufgaben auf den Vorstand zu. Eine davon ist der finanzielle Abschluss des Vorjahres, mit der Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder der Bilanz. Dabei sind aber einige wichtige Dinge zu beachten, damit weder der Vorstand, noch die von ihm geleitete Organisation, in Schwierigkeiten geraten kann.

So hängt die im Betreff gestellte Frage, ob ein Verein, Verband oder eine Stiftung in diesem Jahr (wieder) umsatzsteuerpflichtig ist, unter anderem von deren finanziellen Erfolg im vergangenen Jahr ab. Wenn die Organisation mit bestimmten Einnahmen die im Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegte Grenzen überschreiten, tritt die Umsatzsteuerpflicht nämlich automatisch ein. Damit sind dann für die Organisation eine Reihe von Pflichten verbunden.

Nähere Informationen dazu können Sie dem neuen von mir verfassten Artikel entnehmen. Diesen finden Sie hier.


§ 19 Umsatzsteuergesetz (UStG)

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