Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der Ihnen eine umfassende Rechtsberatung im Vereinsrecht, Verbandsrecht, Stiftungsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht sowie im Vertragsrecht (inklusive Bankrecht und Kleingartenrecht) aber auch im Verkehrsrecht bieten kann? Dabei sollte er die notwendige Seriosität bei transparenter Kostenstruktur bieten? Dieser Rechtsanwalt soll Sie auch kompetent und zuverlässig gerichtlich vertreten? Dann lade ich Sie ein, meine Kanzlei und mich auf den folgenden Seiten näher kennenzulernen!
Bereits seit 1999 habe ich meine Tätigkeit als Rechtsanwalt auch auf die Bedürfnisse der Non-Profit-Organisationen ausgerichtet. Das Vereinsrecht und Verbandsrecht mit all seinen Facetten ist für den durchschnittlichen ehrenamtlich tätigen Vorstand oft nur schwer verständlich. Hinzu kommen die vom Vereinsrecht und Verbandsrecht grundsätzlich unabhängigen Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht (Vereinssteuerrechts). Inzwischen ist das Stiftungsrecht, das sich in vielen Bereichen nach dem Vereinsrecht richtet, als weiteres Tätigkeitsgebiet hinzugekommen.
Das Kleingartenrecht schlägt die Brücke zwischen dem Vereinsrecht und Verbandsrecht und dem Vertragsrecht. Denn die Kleingärtner sind in der Regel in Vereinen und Verbänden organisiert. Die Vergabe und die Bewirtschaftung der Kleingärten richtet sich aber nach dem im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten vertraglichen Pachtrecht.
Auch im sonstigen Vertragsrecht (inklusive Bankrecht) und im Verkehrsrecht bin ich tätig.
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Auf dieser Internet-Seite finden Sie aber nicht nur eine Darstellung meiner Kanzlei, sondern auch eine Vielzahl interessanter und hilfreicher Informationen sowie die Möglichkeit, sich für einen kostenlosen Newsletter zum Recht der Vereine und Verbände anzumelden. Ich wünsche Ihnen viel Spaß.
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