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Viele Verletzte neben Fußballspielen

Fußball


Berlin: (hib/STO) In den vergangenen zwölf Spielzeiten sind in der Ersten und Zweiten Fußball-Bundesliga laut Bundesregierung insgesamt 1.165 Polizeibeamte durch Hooligans und andere Fans verletzt worden. Zugleich wurden 4.044 weitere Menschen – Störer und unbeteiligte Personen – verletzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/8051) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7730) zur „Gewalt beim Fußball“ weiter hervorgeht.

Wie die Regierung darin erläutert, erfolgt die grundsätzliche Einteilung sogenannter Problemfans nach im Jahr 1991 festgelegten Kriterien in die Kategorien B und C, während friedliche Fans der Kategorie A zugeordnet werden. Die Kategorie B beschreibe den „gewaltbereiten/-geneigten Störer, die Kategorie C den gewaltsuchenden Störer“. Zur Frage nach der Zahl der Problemfans in der deutschen Fußballszene heißt es in der Antwort, nach den geschätzten Angaben der Polizeibehörden über Personen der Kategorien B und C summiere sich in den Anhängerschaften der Ersten und Zweiten Bundesliga „die Anzahl der Störer auf circa 9.685 Personen“. Für den Bereich der Dritten Liga betrage die geschätzte Gesamtanzahl 3.024 und für die Regionalligen 2.230. Personen

Quelle: heute im bundestag Nr. 009 vom 10.01.2012

Anmerkung von Rechtsanwalt Nessler


Solche Ausschreitungen sind nicht nur ärgerlich, sondern wenn dabei Menschen verletzt oder Sachen beschädigt werden, strafrechtlich und zivilrechtlich relevant. Zivilrechtlich kommen nicht nur Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche der verletzten Personen in Betracht. Vielmehr kann es auch dazu kommen, dass der Veranstalter des Spiels von den randallierenden Personen weiteren Schadensersatz fordert. Das könnte zum Beispiel die von ihm an den Fußballverband wegen der Ausschreitungen zu zahlende Strafe sein oder aber die geringeren Einnahmen durch in Zukunft wegbleibende Sponsoren.

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