Nutzen Sie schon die richtigen Spendenquittungen?
Steuerzahler können unter bestimmten Umständen bei ihrer Steuererklärung "Spenden" als steuermindernde Ausgaben geltend machen (§ 10b EStG). Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Spender vom Spendenempfänger eine nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellte Zuwendungsbestätigung erhalten hat (R10b.1 zu § 10b EStG).
Wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke als steuerbegünstigt anerkannte Organisationen könnten mit der Nutzung der bisherigen "Spendenquittungen" Probleme bekommen. Denn seit letztem Jahr stellt die Finanzverwaltung wegen Gesetzesänderungen geänderte Forderungen an den Inhalt der Zuwendungsbestätigung, obwohl die Finanzverwaltung bis heute selbst keine geänderten Formulare veröffentlicht hat.
Nähere Informationen dazu können Sie dem neuen von mir verfassten Artikel entnehmen. Diesen finden Sie hier.
